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Widersprüche
und Widrigkeiten auf institutioneller Ebene |
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Im
Laufe unserer heurigen Arbeit sind wir auf eine Reihe
von Widersprüchen und Widrigkeiten auf institutioneller
Ebene gestoßen, und die Gruppe hat beschlossen,
diese in vorliegendem Schlussbericht festzuhalten: |
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Fehlende
Standards |
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- Für eine
professionelle Evaluation bräuchte es eine auf
Landesebene gültige klare Messlatte. Evaluation
bleibt ohne Standards zufällig und unverbindlich.
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Klima
des Vertrauens |
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- Um Evaluation
zum Erfolg zu führen, muss in den Schulen ein
Klima des Vertrauens herrschen bzw. aufgebaut werden.
Misstrauen und Kontrolle ist auch keine Handhabe gegen
einzelne schwarze Schafe in der Lehrerinnenschaft.
Wenn Vertrauen da ist, werden sich Lehrer und Lehrerinnen
vielleicht nicht mehr gegen Evaluation sträuben.
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Autonomie
als Belastung |
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- Die Autonomie
der Schulen ist beschränkt und teilweise keine
Hilfe, sondern zur Zeit eher noch eine zusätzliche
Belastung für die Schulen (teilweise auch ein
Streit um Nebensächlichkeiten, z.B. Schulkalender!).
Die Autonomie macht das Lehrerkollegium zum
wichtigsten Entscheidungsgremium. Andererseits
ist noch immer zu wenig getan worden, damit das Lehrerkollegium
befähigt wird diese Entscheidungsbefugnisse auch
wirklich ausüben zu können. Im Lehrerkollegium
finden kaum pädagogische Diskussionen statt;
die wirklichen Entscheidungen fallen größtenteils
im Vorfeld und in den Gremien, welche die Lehrerkollegiums-Sitzungen
vorbereiten.
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Theorie
und Praxis
zwei Welten |
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- Theoretische
Ansprüche einerseits und Möglichkeiten und
Machbarkeiten in der Praxis andererseits klaffen oft
weit auseinander. Dieser Widerspruch
tut dem Selbstwertgefühl der Lehrer und Lehrerinnen
nicht gut und ist auch ein Grund, warum viele Lehrerinnen
Evaluation nicht besonders sympathisch finden. Jede
Lehrperson (auch die beste) weiß, dass ihre
tagtägliche Praxis meilenweit hinter allgemeinen
Ansprüchen und Erwartungen zurückbleibt.
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notwendige
strukturelle Veränderung |
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- Evaluation
dient dazu, dass Schulen und die einzelnen
Lehrer und Lehrerinnen ihre Tätigkeiten kritisch
beleuchten, um die Qualität zu verbessern.
Es ist wichtig, dass alle Möglichkeiten unseres
derzeitigen Schulsystems ausgeschöpft werden.
Zusätzlich aber ist es notwendig, dass eine Reihe
von strukturellen Dingen, die sich in unserem Schulsystem
nicht bewährt haben, durch klare Reformen
verändert werden, z.B. der Unsinn, dass ein Lehrer
9 oder mehr Klassen unterrichtet und in 9 Klassenräten
arbeiten soll (wie soll da Teamarbeit zustande kommen?),
oder dass für die längerfristige Planung
von Regel- und Stützlehrern kein Zeitbudget vorgesehen
ist, oder die Stundenpläne, welche in die Kategorie
der strukturellen Gewalt fallen oder dass die Möglichkeiten
Klassen vor verhaltensgestörten Schüler,
die den Unterricht schwer beeinträchtigen, zu
schützen, noch unzureichend sind usw.
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Die
5 großen
Evaluationsbereiche |
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- Im
Mittelpunkt der Arbeit des Lehrers/der Lehrerin steht
die Arbeit mit dem Schüler. Die 5
großen Evaluationsbereiche (Unterricht
– Schulklima – Personalentwicklung –
Schulleitung – Außenbeziehungen) werden
allerdings in der Literatur als gleichwertig hingestellt;
dem Bereich Unterricht wird also keine Priorität
eingeräumt. Natürlich bestreitet niemand
(weder die Schulbehörde, noch die Eltern und
schon gar nicht die Lehrpersonen) den obigen Satz.
Um dieser Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, muss
allerdings ein ganzer Wald von bürokratischen
Hemmnissen (Registerführung, Ausgangslagen,
Förderpläne, Elterninformationen zu Lehrausgängen,
zu schlechten Schulleistungen, zu disziplinären
Verstößen, Protokolle) gerodet und der
Dschungel von Sitzungen gelichtet
werden. Dass der Lehrer/die Lehrerin sich voll und
ganz dem Unterricht widmen kann, wird nur dann Wirklichkeit
werden bzw. bleiben, wenn gewährleistet wird,
dass er einen Großteil seiner Energie
auf Lernen und Unterricht verwenden kann.
(Sitzungen, die von Lehrern/Lehrerinnen selbst einberufen
werden und freiwillig sind, werden nicht als Belastung
empfunden, sondern als hilfreich angesehen.)
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Gesetzliche
Rahmenbestimmungen |
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- Es erscheint
uns wichtig, dass bei der Auslegung gesetzlicher Rahmenbestimmungen
mehr Phantasie und Großzügigkeit herrscht,
und dass man das Prinzip der Sinnhaftigkeit
in den Vordergrund stellt. Dazu müsste manchmal
zu eleganten Interpretationen der gesetzlichen
Bestimmungen gegriffen werden.
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