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Evaluation

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    Widersprüche und Widrigkeiten auf institutioneller Ebene
    Im Laufe unserer heurigen Arbeit sind wir auf eine Reihe von Widersprüchen und Widrigkeiten auf institutioneller Ebene gestoßen, und die Gruppe hat beschlossen, diese in vorliegendem Schlussbericht festzuhalten:



Fehlende Standards  
  • Für eine professionelle Evaluation bräuchte es eine auf Landesebene gültige klare Messlatte. Evaluation bleibt ohne Standards zufällig und unverbindlich.
     
Klima des Vertrauens  
  • Um Evaluation zum Erfolg zu führen, muss in den Schulen ein Klima des Vertrauens herrschen bzw. aufgebaut werden. Misstrauen und Kontrolle ist auch keine Handhabe gegen einzelne schwarze Schafe in der Lehrerinnenschaft. Wenn Vertrauen da ist, werden sich Lehrer und Lehrerinnen vielleicht nicht mehr gegen Evaluation sträuben.
     
Autonomie als Belastung  
  • Die Autonomie der Schulen ist beschränkt und teilweise keine Hilfe, sondern zur Zeit eher noch eine zusätzliche Belastung für die Schulen (teilweise auch ein Streit um Nebensächlichkeiten, z.B. Schulkalender!). Die Autonomie macht das Lehrerkollegium zum wichtigsten Entscheidungsgremium. Andererseits ist noch immer zu wenig getan worden, damit das Lehrerkollegium befähigt wird diese Entscheidungsbefugnisse auch wirklich ausüben zu können. Im Lehrerkollegium finden kaum pädagogische Diskussionen statt; die wirklichen Entscheidungen fallen größtenteils im Vorfeld und in den Gremien, welche die Lehrerkollegiums-Sitzungen vorbereiten.
     
Theorie und Praxis
zwei Welten
 
  • Theoretische Ansprüche einerseits und Möglichkeiten und Machbarkeiten in der Praxis andererseits klaffen oft weit auseinander. Dieser Widerspruch tut dem Selbstwertgefühl der Lehrer und Lehrerinnen nicht gut und ist auch ein Grund, warum viele Lehrerinnen Evaluation nicht besonders sympathisch finden. Jede Lehrperson (auch die beste) weiß, dass ihre tagtägliche Praxis meilenweit hinter allgemeinen Ansprüchen und Erwartungen zurückbleibt.
     
notwendige strukturelle Veränderung  
  • Evaluation dient dazu, dass Schulen und die einzelnen Lehrer und Lehrerinnen ihre Tätigkeiten kritisch beleuchten, um die Qualität zu verbessern. Es ist wichtig, dass alle Möglichkeiten unseres derzeitigen Schulsystems ausgeschöpft werden. Zusätzlich aber ist es notwendig, dass eine Reihe von strukturellen Dingen, die sich in unserem Schulsystem nicht bewährt haben, durch klare Reformen verändert werden, z.B. der Unsinn, dass ein Lehrer 9 oder mehr Klassen unterrichtet und in 9 Klassenräten arbeiten soll (wie soll da Teamarbeit zustande kommen?), oder dass für die längerfristige Planung von Regel- und Stützlehrern kein Zeitbudget vorgesehen ist, oder die Stundenpläne, welche in die Kategorie der strukturellen Gewalt fallen oder dass die Möglichkeiten Klassen vor verhaltensgestörten Schüler, die den Unterricht schwer beeinträchtigen, zu schützen, noch unzureichend sind usw.
     
Die 5 großen
Evaluationsbereiche
 
  • Im Mittelpunkt der Arbeit des Lehrers/der Lehrerin steht die Arbeit mit dem Schüler. Die 5 großen Evaluationsbereiche (Unterricht – Schulklima – Personalentwicklung – Schulleitung – Außenbeziehungen) werden allerdings in der Literatur als gleichwertig hingestellt; dem Bereich Unterricht wird also keine Priorität eingeräumt. Natürlich bestreitet niemand (weder die Schulbehörde, noch die Eltern und schon gar nicht die Lehrpersonen) den obigen Satz. Um dieser Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, muss allerdings ein ganzer Wald von bürokratischen Hemmnissen (Registerführung, Ausgangslagen, Förderpläne, Elterninformationen zu Lehrausgängen, zu schlechten Schulleistungen, zu disziplinären Verstößen, Protokolle) gerodet und der Dschungel von Sitzungen gelichtet werden. Dass der Lehrer/die Lehrerin sich voll und ganz dem Unterricht widmen kann, wird nur dann Wirklichkeit werden bzw. bleiben, wenn gewährleistet wird, dass er einen Großteil seiner Energie auf Lernen und Unterricht verwenden kann. (Sitzungen, die von Lehrern/Lehrerinnen selbst einberufen werden und freiwillig sind, werden nicht als Belastung empfunden, sondern als hilfreich angesehen.)
     
Gesetzliche Rahmenbestimmungen  
  • Es erscheint uns wichtig, dass bei der Auslegung gesetzlicher Rahmenbestimmungen mehr Phantasie und Großzügigkeit herrscht, und dass man das Prinzip der Sinnhaftigkeit in den Vordergrund stellt. Dazu müsste manchmal zu eleganten Interpretationen der gesetzlichen Bestimmungen gegriffen werden.
 
         
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