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Hexenprozess

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Der Hexenprozeß begann mit einer Rede des Inquisitors, der die Untaten der "Unholdinnen" vortrug und die Bevölkerung aufrief, sich von den Hexen zu reinigen.
Die Frau wurde verhaftet, anschließend von den Richtern, die ausschließlich Männer waren, peinlich verhört. Die Verhöre arteten meistens in eine Folterung aus, somit führten sie zu einem Geständnis der Angeklagten. Das Urteil mußte nicht erst gefällt werden, es stand immer schon vor Beginn des Prozesses fest: "Tod auf dem Scheiterhaufen" (manchmal nach vorheriger Erdrosselung). Der Ankläger war oft nur eine Person, die eine Rivalin ausschalten wollte. Diese Person wurde nicht verpflichtet, während des Prozesses zu erscheinen. Es galt allein, die Aussage zu beschwören. Versuchte jemand die Angeklagte zu verteidigen, wurde diese Person mit dem Vorwurf der Hexerei ausgeschaltet.


"Peinliche" Befragung


Der Prozess gegen die "Hexe von Hayn"

Im Städtlein Hayn in der Dreyeich (heute Dreieichenhain in Hessen) hatte sich in der Vorweihnachtszeit des Jahres 1618 ein Prozeß gegen die Inquisitin (Angeklagte) Gertraude Pomerel zugetragen. Ludwig von Ursel hatte den Prozeß und das Verhör als Richter geleitet. Wenn Sie einen gekürzten Auszug aus dem Verhör lesen möchten, dann klicken Sie hier: Pomerel

         
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