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Der Hexenprozeß
begann mit einer Rede des Inquisitors, der die Untaten der "Unholdinnen"
vortrug und die Bevölkerung aufrief, sich von den Hexen zu reinigen.
Die Frau wurde verhaftet, anschließend von den Richtern, die ausschließlich
Männer waren, peinlich verhört. Die Verhöre arteten meistens
in eine Folterung aus, somit führten sie zu einem Geständnis
der Angeklagten. Das Urteil mußte nicht erst gefällt werden,
es stand immer schon vor Beginn des Prozesses fest: "Tod auf dem Scheiterhaufen" (manchmal nach vorheriger
Erdrosselung). Der Ankläger war oft nur eine Person, die eine Rivalin
ausschalten wollte. Diese Person wurde nicht verpflichtet, während
des Prozesses zu erscheinen. Es galt allein, die Aussage zu beschwören.
Versuchte jemand die Angeklagte zu verteidigen, wurde diese Person mit
dem Vorwurf der Hexerei ausgeschaltet.
"Peinliche" Befragung
Der
Prozess gegen die "Hexe von Hayn"
Im Städtlein
Hayn in der Dreyeich (heute Dreieichenhain in Hessen) hatte sich in der
Vorweihnachtszeit des Jahres 1618 ein Prozeß gegen die Inquisitin
(Angeklagte) Gertraude Pomerel zugetragen. Ludwig von Ursel hatte den
Prozeß und das Verhör als Richter geleitet. Wenn Sie einen
gekürzten Auszug aus dem Verhör lesen möchten, dann klicken
Sie hier: Pomerel |