Geistige Behinderung | ||||||||
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Als geistig behindert gelten Personen, die in ihrem Lernverhalten aufgrund einer anlagebedingten, vor der Geburt oder durch eine Hirnverletzung erworbenen, geistigen Funktionsschwäche erheblich in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind. Bei der Teilnahme am Leben der Gemeinschaft sind sie dauerhaft auf die Mithilfe weiterer Personen angewiesen. |
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Kommentare und Anregungen | |||||
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen
- 2001
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