Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Quelle:
Das Lexikon der Wirtschaft.
Grundlegendes Wissen von A bis Z. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 2004.
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Als außenwirtschaftliches Gleichgewicht bezeichnet man hier eine Situation, in der von den wirtschaftlichen Beziehungen eines Landes mit dem Ausland keine negativen Wirkungen auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung des Landes ausgehen. Somit liegt ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht vor, wenn vom Ausland weder Inflation, Arbeitslosigkeit noch eine Wirtschaftskrise in die Binnenwirtschaft herein getragen werden und umgekehrt heimische Fehlentwicklungen nicht zu Lasten des Auslands gelöst werden (d. h. kein Export heimischer Inflation, heimischer Beschäftigungsprobleme bzw. keine exportierte Wachstumsschwäche).
Außenwirtschaftliches Gleichgewicht liegt vor, wenn die vom Ausland empfangenen Zahlungseingänge den im gleichen Zeitraum ins Ausland geflossenen Zahlungsausgängen entsprechen. Die Teilbilanzen der Zahlungsbilanz sind dann ausgeglichen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung spricht von außenwirtschaftlichem Gleichgewicht, wenn bei Zahlungsbilanzgleichgewicht von außenwirtschaftlicher Seite keine negativen Auswirkungen auf den Geldwert und die Beschäftigung im Inland zu erwarten sind. |