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Edith Brugger Paggi
Unabhängig ob die Bewertung in beschreibender Form, in Form von Buchstaben oder Ziffernnoten erfolgt, gelten einige Grundsätze, die z.T. bereits in der Schüler/innencharta verankert sind:
" Der/Die Schülerin hat das Recht auf eine korrekte und transparente Bewertung, deren Formen, Kriterien und Abläufe klar definiert und Eltern sowie Schülern /Schülerinnen im Voraus bekannt gegeben werden. Die Bewertung stützt sich auf vielfältige Beobachtungselemente, ist zeitlich ausgewogen vereteilt und berücksichtigt den individuellen Lernprozess des/der Schülers/ Schülerin unter Einbeziehung der Selbstreflexion und der Selbsteinschätzung." (B.L.R. vom 21.07.03, Nr. 2523)
Aber auch der Beschluss der Landesregierung zur Bewertung der Schülerinnen und Schüler der Unterstufe (B.L.R. Nr.1168 vom 31.10. 2017) schlägt in dieselbe Kerbe.
" Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler hat vorwiegend bildenden Charakter und verfolgt das Ziel,
durch die Feststellung der erworbenen Kompetenzen einerseits und der Rückstände andererseits
- die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern,
- die Bildungs- und Kompetenzniveaus zu verbessern,
- das Lernverhalten zu bestätigen und/oder zu verändern und
- den Bildungserfolg zu erhöhen." (Art.1, Abs. 1)
Die Bewertung "erfolgt kontinuierlich, ist förderorientiert und berücksichtigt Fähigkeiten, Fertigkeiten, Haltungen und Kenntnisse.." (ebd. Art.5, Abs. 1)
Was bedeutet dies für die konkrete Bewertungspraxis im Unterricht.
- Bewertung erfolgt kontinuierlich und stützt sich auf vielfältige Elemente, nicht nur auf schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen, sondern ebenso auf Lernbeobachtungen und andere geeingete Elemente und Verfahren (s. B.L.R. Nr. 1168, Art. 5, Abs. 1)
- den Schülern und Schülerinnen werden vorab klar und transparent die Fähgikeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse mitgeteilt, die überprüft werden, ebenso die Bewertungskriterien
- eine förderorientierte Bewertung wird nicht bei der Rückmeldung über die erbrachten Leistungen Halt machen, sondern mit dem Schüler, der Schülerin gemeinsam den weiteren Lernprozess beraten.
- wenn das Ziel das Erreichen des Bildungserfolges ist, dann müssen Schüler/innen auch die Möglichkeit haben, Lernrückstände aufzuholen,
- das setzt voraus, dass klar definiert ist, welches die Minimlakompetenzen in einem bestimmten Lernfeld sind, die Voraussetzung sind, um das nächste Kompetenzniveau zu erreichen.
- Entsprechend sind auch in schriftlichen Prüfungsarbeiten Aufgaben in Bezug auf die Minimalkompetenzen für Schüler/innen klar erkenntlich.
- Leistungsbwertung gibt dem Schüler, der Schülerin eine Rückmeldung ndlfestlung über die nächsten Lernschritte. Bewertung hat demnach in erster Linie eine orientierende Funktion.
- Verschiedene Formen der Selbstbeobachtung und der Selbsteinschätzung verbunden mit der Fremdeinschätzung durch die Mitschüler/innen bzw. durch die Lehrperson untersützen Schüler/innen auf dem Weg, mehr Selbstverantwortung für das Lernen zu übernehmen.
Schüler/innen sollten wegen ihrer Leistungen nie bloßgestellt werden. |