blikk Integration und Inklusion in Südtirol
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Inklusion im Bildungssystem

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Merkmale eine inklusives Bildungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahmen zur Umsetzung

 

 

Dieses Gesetz gibt nun einen klaren Rahmen vor - auch unter Bezug auf die Rahmenrichtlinien der verschiedenen Bildungsstufen, - was ein inklusives Bildungssystem in allen Bildungsstufen - inkluisve der Berifsbildung - und zwar für alle Kinder, Schüler und Schülerinnen auszeichnet.

Dieses Bildungssystem ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Art. 6, Abs. 1

"a) es betrachtet die Vielfalt und individuelle Unterschiede aller Kinder, Schülerinnen und Schüler als Normalität und Ressource,

b) es sichert allen das Recht auf einen gemeinsamen und chancengerechten Bildungsweg von hoher Qualität,

c) es ermöglicht allen die volle Teilhabe am Leben und Lernen in Kindergarten und Schule,

d) es berücksichtigt die vielfältigen Bedürfnisse, Lernmöglichkeiten, Interessen und Begabungen der Kinder, Schülerinnen und Schüler und verwirklicht spezifische, auf die einzelne Person abgestimmte
Maßnahmen und Bildungsangebote,

e) es ermöglicht die Entwicklung von Wissen und Kompetenzen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Familie, in der Arbeitswelt und in der Freizeit fördern sowie die Teilhabe am öffentlichen Leben,

f) es beseitigt Barrieren in Bildung und Ausbildung,

g) es sichert allen auf der Grundlage des individuellen Lebensprojekts und der allgemeinen Bestimmungen zur Einschreibung die Wahlfreiheit bei der Einschreibung in die Kindergärten und die Schulen sowie die Teilnahme an etwaigen Aufnahmeverfahren zu."

Klar werden auch die Aufgaben der Kindergärten und  Schulen beschrieben. Und auch hier geht man vorerst von Maßnahmen aus, die sich auf alle Kinder, Schüler und Schülerinnen beziehen.

Art.8, Abs.1

"a) Analyse und Einschätzung der Fähigkeiten und Lern- und Bildungsbedürfnisse der einzelnen Kinder beziehungsweise Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer inklusiven Sichtweise,

b) Ermittlung der Risikofaktoren, um Problemen durch rechtzeitige Fördermaßnahmen vorzubeugen,

c) Erstellen von individuellen Bildungsplänen unter Einbeziehung der Eltern und Erziehungsberechtigten und, falls möglich, auch der direkt Betroffenen,

d) Maßnahmen zur Unterstützung differenzierter Prüfungen bei den Staatsprüfungen nach Ende der Unterstufe beziehungsweise der Oberstufe und zum Erwerb von Teilqualifikationen, falls dies aufgrund der Behinderung unerlässlich ist,

e) Umsetzung einer inklusiven Didaktik in der täglichen

Bildungs- und Unterrichtstätigkeit,

f) Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung

der Inklusion,

g) Umsetzen von individualisierten und personalisierten

Lebens- und Berufsorientierungsprojekten und daran ausgerichtete Bildungs- und Ausbildungswege, auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern."

 

 
         
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