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Die Integration von Schülern und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung kann nicht Auftrag und Anliegen von Einzelpersonen sein, sondern muss vielmehr von der gesamten Schulgemeinschaft mitgetragen werden. Insbesondere ist es Aufgabe aller Lehrpersonen des Klassenrates, die pädagogischen und didaktischen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die ein gemeinsames Lernen aller Schüler/innen einer Lerngruppe ermöglichen.
"Es muss nämlich die gesamte Schulgemeinschaft in diesen Prozess einbezogen werden, und nicht nur eine
Lehrkraft mit spezifischen Kompetenzen, die die Aufgabe der Integration im Alleingang übernimmt.
Die größte Gefahr bestünde dann darin, dass das Recht auf schulische Bildung des Schülers oder der
Schülerin mit Behinderung in den Stunden, in denen die Integrationslehrperson abwesend ist, nicht ausreichend
geschützt wird."
"Die Klassenräte
koordinieren die didaktischen Tätigkeiten, bereiten Materialien vor und schaffen alle weiteren Voraussetzungen,
damit die Person mit Behinderung mit ihren spezifischen Bedürfnissen uneingeschränkt am
Schulalltag in der Klasse teilhaben kann...."
Dies geschieht - laut den Leitlinien - auf verschiedenen Ebenen:
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durch die Gestaltung des Klassenklimas, das auf die Teilhabe und Akzeptanz aller Schüler/innen ausgerichtet ist
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durch die auf Integration ausgerichtete didaktische Planung, Methoden wie
beispielsweise kooperatives Lernen, Gruppenarbeiten und Partnerarbeit, Tutoring, Lernen durch Entdecken,
die Aufteilung der Zeit in Zeiten und den Einsatz didaktischer Mediatoren, informatischer Hilfsmittel
und spezifischer Software einschließt.
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durch Angebote, die den Lerner als Subjekt seines Lernens sehen und somit seine spezifischen Lernstrategien mobilisieren und Lerrhytmen und Lernstile berücksichtigen
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durch heterogene Lerngruppen und kooperative Lernformen
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durch eine Bewertung auf der Grundlage des Individuellen Erziehungsplan, die sich vordergründig auf den gesamten Lernprozess bezieht und nicht als reine Leistungsbewertung
betrachtet werden kann.
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