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Grundsätze einer inklusiven Pädagogik

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Bereits 1990 wurde in der Erklärung von Jomtien (UNESCO Weltkonferenz für Bildung, Thailand, 1990) der Zugang zur Bildung für alle Kinder gefordert. Die an der Weltkonferenz beteiligten Länder waren der Überzeugung,

  • „dass jedes Kind ein grundsätzliches Recht auf Bildung hat und dass ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, ein akzeptables Lernniveau zu erreichen und zu erhalten,
  • dass jedes Kind einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse hat,
  • dass Schulsysteme entworfen und Lernprogramme eingerichtet werden sollten, die dieser Vielfalt an Eigenschaften und Bedürfnissen Rechnung tragen,
  • dass jene mit besonderen Bedürfnissen Zugang zu regulären Schulen haben müssen, die sie mit einer kindzentrierten Pädagogik, die ihren Bedürfnissen gerecht werden kann, aufnehmen sollten,
  • dass Regelschulen mit dieser integrativen Orientierung das beste Mittel sind, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heißen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um Bildung für Alle zu erreichen;“ (wobei in der englischen Version bereits der Begriff einer inklusiven Orientierung verwendet wird  „regular schools with this inclusive orientation“ (Abs.2)

Diese Forderungen sind durch die „Salamanca Erklärung und den Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ (1994) noch detaillierter ausgeführt worden. Damit war bereits der Grundstein für eine inklusive Schule im Sinne einer Schule für alle gelegt, einer Schule also die offen ist für alle Schüler/innen, die Vielfalt im Lernen und Verhalten als die grundlegende Norm des Bildungssystems anerkennt, die also ein Menschenbild vertritt, das allen das Recht auf Bildung zuspricht und im gemeinsamen Lernen eine Bereicherung sieht..

Genaue dieses Verständnis liegt unseren gesetzlichen Bestimmungen zugrunde ebenso wie den Rahmenrichtlinien der verschiedenen Bildungsstufen.

 

 
         
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