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Von der Schulreform Gentiles bis zum Jahre 1971
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von Edith Paggi            


 

 

 

 

 

 

 

 

Die ersten Behinderten, mit denen sich der Staat auch aufgrund der geschichtlichen Ereignisse konfrontiert sieht, sind die Kriegsinvaliden, für die besondere Maßnahmen getroffen werden. Es folgen Arbeits- und Zivilinvaliden, Sehbehinderte und Blinde, Hörbehinderte und Gehörlose, also durchwegs Behinderungen, die sichtbar und messbar sind.

Für die Sinnesbehinderten werden auch schulische Maßnahmen ergriffen. Sinnesbehinderte haben in der italienischen Schulgesetzgebung immer eine Sonderstellung eingenommen. Neben den privaten und christlichen Einrichtungen für Behinderte haben auch Gemeinden erste Initiativen ergriffen. Es gab nur wenige staatliche Sonderschulen für Behinderte getrennt nach Behinderungsart: für Körperbehinderte und Geistigbehinderte, aber auch für Taubstumme und Blinde. Das Sonderschulwesen hat jedoch nie die Ausbreitung erfahren wie in den deutschsprachigen Nachbarländern.

In der italienischen Verfassung aus dem Jahr 1948 werden bereits einige Grundrechte der Menschen mit Behinderung festgelegt, die jedoch nur begrenzt in der Schulgesetzgebung ihren Niederschlag finden, so z.B.

  • in Art. 34 "Die Schule steht jedermann offen."
  • und in Art. 38: "Die Arbeitsunfähigen und Körperbehinderten haben Anspruch auf Erziehung und Berufsausbildung."

 

   
   

1962: Einführung der Einheitsmittelschule

Damit wurde eine grundlegende Reform des Schulwesens im Sekundarschulbereich 1. Grades umgesetzt, nämlich die einheitliche Beschulung aller Schüler bis zum 14. Lebensjahr.

Zur selben Zeit erschienen die ersten ausführlichen Rundschreiben in bezug auf die staatlichen Sonderschulen und Differentialklassen in den Grundschulen und in den Kindergärten. In die Differentialklassen kommen Schüler,

"che presentino anomalie tali da lasciar prevedere, in seguito a un opportuno periodo di differenziazione scolastica, il reinserimento nella scuola elementare comune. " (C.M. 2 febbraio 1963, n.934/6)

Mit Einführung der Einheitsmittelschule wurden die Differentialklassen auch auf die Mittelschule ausgedehnt. Schüler mit schwereren Behinderungen blieben jedoch auch weiterhin in den Sonderschulen.

Die Psychiatriereform

In den späten 60er Jahren wurde im Rahmen umfassender Diskussionen auf verschiedenen Ebenen die Betreuung der psychiatrischen Patienten in den geschlossenen Anstalten zuerst angefochten und dann durch die Psychiatriereform aufgehoben. Es ist die Zeit der Studentenbewegungen, die Zeit großer gewerkschaftlicher Umwälzungen, die Zeit der Demokratisierungsprozesse (z.B. Einführung der Mitbestimmungsgremien) im Schulbereich.

Diskutiert wurde auf vielen Ebenen. Ein starker Glaube an Veränderungen durchzog viele Bereiche der Gesellschaft, aber auch der Parteien und führte demnach auch zu gesetzlichen Veränderungen. Diese hatten zwar gute Ansätze, es fehlte aber wie so oft das Durchsetzungsvermögen.

 
     

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000