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Die Landesgesetzgebung in Südtirol - Leistungsbewertung und Prüfungen
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von Edith Paggi            


 

 

 

 

 

 

 

Ein eigener Artikel wird der Leistungsbewertung und den Prüfungen gewidmet. Dabei wird festgehalten,

  • dass die Grundlage für die Bewertung bei Schülern mit Behinderung der Individuelle Erziehungsplan ist
  • dass in der Pflichtschule Prüfungsarbeiten dem tatsächlich durchgeführten Unterricht entsprechen müssen und geeignet sein müssen, den Fortschritt des Schülers in Bezug auf seine Fähigkeiten und seine Ausgangslage zu beurteilen.

Auch im Rahmen der Sekundarschule 2. Grades sind Formen differenzierter Bewertung vorgesehen. Bei Prüfungen, die zur Erlangung eines Studientitels dienen und deren Inhalte den offiziellen Lehrplänen entsprechen müssen, besteht die Möglichkeit andere jedoch gleichwertige Prüfungen abzulegen, einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu haben oder einen Assistenten für die Selbständigkeit und Kommunikation zur Seite zu haben. Auch sind die notwendigen technischen Hilfsmittel gestattet.

Differenzierte Abschlussprüfungen an Sekundarschulen

Auch Schüler mit einem zieldifferentem Individuellen Erziehungsplan können zu den Fachprüfungen und zu den Abschlussprüfungen an Sekundarschulen antreten und differenzierte Prüfungen ablegen, die ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechen.

 

     
   

Für diese Schüler/innen wird anstelle des Diploms eine Bescheinigung über Bildungsguthaben ausgestellt.

Diese Bescheinigung soll:

  • die erreichten Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse beschreiben, sowie die Rahmenbedingungen unter denen diese Kompetenzen ausgeübt werden können;
  • eine Hilfe für die Arbeitseingliederung darstellen, um aufgrund der detaillierten Beschreibung einen Arbeitsplatz ausfindig zu machen, der am ehestens den effektiven Möglichkeiten des Jugendlichen entspricht;
  • dem Arbeitgeber die notwendigen Informationen vermitteln über die tatsächlichen Kompetenzen des Jugendlichen und über notwendige Rahmenbedingungen, um diese Fähigkeiten auch ausüben zu können;
  • auch Schülern/innen mit schweren Beeinträchtigungen die Möglichkeit einer Eingliederung in unterstützte Arbeitsformen erleichtern.
 
   

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000