PÄDAGOGISCHE
LEITIDEEN
SELBSTKOMPETENZ:
(Lebensbejahung)
Lebensfreude:
Die Schule stärkt das Selbstwertgefühl der Schülerinnen
und Schüler. Sie fördert Selbsterkenntnis und Selbstvertrauen.
Sie ermutigt, im Dasein einen Sinn zu suchen und das Leben danach auszurichten.
Sie stärkt die Freude an Herausforderungen und hilft, Belastungen
anzunehmen, Fehler zu zulassen und auszuhalten. Sie zeigt Möglichkeiten
auf, Probleme zu bewältigen.
Eigenständigkeit:
Die Schule erzieht Schülerinnen und Schüler zu Menschen, die
eigenständig denken, fühlen und handeln. Diese Eigenständigkeit
setzt Selbstbewusstsein (Stärken und Schwächen) und
Selbstvertrauen voraus, das sich in einer Atmosphäre des Wohlwollens
und (der Geborgenheit) des Angenommenseins bildet.
Urteilsfähigkeit:
Die Schule bestärkt Schülerinnen und Schüler darin, eigene
und fremde Haltungen und Standpunkte immer wieder (zu überprüfen)
kennen zu lernen, zu reflektieren und zu vertreten, Denkweise und Entwicklungen
offen und kritisch zu begegnen und ei-gene Schlüsse zu ziehen.
SOZIALKOMPETENZ:
Gemeinschaftsfähigkeit:
Die Schule (bildet Menschen) trägt dazu bei, Menschen heranzubilden,
welche mit-einander tragfähige Beziehungen eingehen. Sie lebt Gemeinschaft
und fördert die Fähigkeit, einander zu unterstützen, sich
gegenseitig anzuerkennen, den Dialog zu suchen und konstruktiv
zu kritisieren.
Demokratisches
Verhalten:
Die Schule (bildet Menschen) trägt dazu bei, Menschen heranzubilden,
die sich dafür einsetzen, dass Aufgaben in Staat und Gesellschaft
mit demokratischen Mitteln ge-löst werden. Wichtige Voraussetzungen
dazu sind Gesprächs- und Konfliktfähigkeit.
ODER:
Gemeinschaftsfähigkeit
und demokratisches Verhalten:
Die Schule ermutigt Menschen, aufeinander zu zugehen, und sie fördert
die Fähig-keit, einander zu unterstützen, sich gegenseitig anzuerkennen
und konstruktiv zu kritisieren.
Verantwortungsbewusstsein:
Die Schule fördert bei Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft,
Verantwortung für (die Gemeinschaft, für sich selbst) sich
selbst, für die Gemeinschaft und für die Umwelt zu übernehmen.
Hilfsbereitschaft:
Gelebte Solidarität
SACHKOMPETENZ:
(Elementare) Grundlegende
Bildung:
Die Schule vermittelt und fördert (elementares Wissen)
Grundwissen, grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten und
hilft Wissen aufzubauen. Die Schülerinnen und Schüler werden
befähigt, in der Auseinandersetzung mit sich selbst, mit Familie,
Gesellschaft und Umwelt ihre Lebenswelt bewusst zu erleben und
sinnvoll zu gestalten.
Lernkompetenz:
Die Schule fördert die Lernkompetenz der Schülerinnen und Schüler,
indem sie ih-nen hilft, eigenes Lernen als sinnvoll zu erfahren und verschiedene
Lernwege zu entdecken und ihren Fähigkeiten entsprechend anzuwenden.
Leistung:
Die Schule fördert (die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen
und Schüler) eine positive Einstellung zur Leistung und unterstützt
die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen
Begabungen. Sie stärkt die Erfahrung, dass Leistungen in verschiedenen
Bereichen (intellektuell , gestalterisch, musikalisch, manuell, körperlich)
wertvoll sind. Sie ermöglicht positive Leistungserfahrungen, verhilft
aber auch dazu, mit eigenen Schwächen (sinnvoll) umzugehen.
DIDAKTISCHE LEITIDEEN:
Lernatmosphäre:
Wertschätzung, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und gewaltfreie
Konfliktlösung prägen die Lernatmosphäre in der Schule.
Lehrerinnen und Lehrer schaffen gemeinsam mit ihren Schülerinnen
und Schülern ein entspanntes Lernklima. Gegenseitig spüren sie,
dass sie geachtet und geschätzt werden, auch dann, wenn Schwierigkeiten
auftreten.
Zielorientierung:
Zielorientierung begründet Stoffauswahl und Methode. Sie lässt
Raum für Unvorher-gesehenes und Spontaneität. Ziele werden
für alle Beteiligten transparent gemacht. Sie beziehen den Entwicklungsstand
der Schülerinnen und Schüler mit ein und berücksichtigen
nach Möglichkeit ihre Interessen. In geeigneten Unterrichtsphasen
und Lernformen bestimmen Schülerinnen und Schüler ihre Ziele
selber.
Individualisierung:
Schülerinnen und Schüler werden entsprechend ihren Begabungen,
Neigungen und Leistungsmöglichkeiten gefördert. Mit Unterrichtsdifferenzierung
in einzelnen Fächern und individualisierenden Arbeitsformen versucht
die Schule allen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.
Soziales Lernen:
Die Individualisierung des Unterrichts und das Prinzip des sozialen Lernens
ergänzen sich gegenseitig. Schülerinnen und Schüler lernen,
(vertrauensvoll) tolerant miteinander umzugehen, verantwortungsbewusst
zusammenzuarbeiten, Gemeinschaft zu bilden.
Vernetztes Denken:
Die Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen die unterschiedlichen
Zugänge zum Lernen. Sie gestalten Unterricht so, dass Schülerinnen
und Schüler Inhalte durch Erleben, Denken und Handeln erfahren und
in Zusammenhängen erkennen. Das wird besonders im Thematischen Unterricht
und im fächerübergreifenden Arbeiten möglich.
Exemplarisches
Lernen:
Die Fülle möglicher Unterrichtsinhalte erfordert eine Beschränkung
auf exemplarische Themen. Die Stoffauswahl wird bestimmt durch das Ziel
des Unterrichts, be-zieht aber auch die Interessen und den Entwicklungsstand
der Schülerinnen und Schüler, aktuelle Themen und fachspezifische
Besonderheiten ein.
Lernen lernen:
Schülerinnen und Schüler haben Gelegenheit, sich an Planung
von Unterricht in bezug auf Inhalt und Arbeitsweise zu beteiligen. Sie
reflektieren ihren Lernprozess, um Aufschlüsse über sowie
Impulse für das eigene Lernen zu erhalten. Dabei werden sie durch
die Lehrerinnen und Lehrer fachkundig begleitet und zum Erwerb von
Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen angehalten.
Lehren und Lernen:
Im Unterricht werden viele Lehr- und Lernformen angewendet. Sie reichen
vom ge-lenkten bis zum offenen Unterricht. Sie beinhalten sowohl systematisches
Lernen, Üben von Fertigkeiten und Arbeitstechniken als auch entdeckendes
Lernen. Ziel ist selbstgesteuertes und selbstverantwortetes Lernen.
Beratung - Beurteilung:
Lehrende und Lernende setzen sich Ziele, nach denen der Lernprozess ausgerichtet
und an denen der Lernerfolg gemessen wird. Die Lehrerinnen und Lehrer
beobachten, beraten und beurteilen. Die Fremdbeurteilung wird fallweise
ergänzt durch die Selbstbeurteilung. Die Schülerinnen und Schüler
werden angemessen in die Beurtei-lungsverfahren einbezogen.
ORGANISATORISCHE LEITIDEEN:
Zusammenarbeit
mit Eltern:
Aus der gemeinsamen Verantwortung der Eltern und der Schule für die
Kinder ergibt sich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit, welche gegenseitige
Achtung, Ge-sprächs- und Informationsbereitschaft verlangt. Die Schülerinnen
und Schüler erle-ben, dass Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sich gemeinsam
für ihre Bildung und ge-sunde Entwicklung einsetzen. Häufigkeit
und Form der Zusammenarbeit richten sich nach individuellen und organisatorischen
Bedürfnissen.
Zusammenarbeit
mit der Öffentlichkeit:
Die Schule als Teil der Öffentlichkeit pflegt (einerseits) Kontakte
zur (Gemeinde- und Quartierbevölkerung) Bevölkerung und
zu verschiedenen Institutionen, (andererseits) indem sie Kooperationsformen
mit anderen Bildungs- und Kulturträgern anstrebt, deren Beiträge
nutzt und (gewährt sie) den jungen Menschen Raum gewährt,
wo sich Bildungs- und Erziehungsarbeit in Ruhe gestalten lässt.
Zusammenarbeit
(in Schulhaus und Schulgemeinde) auf Orts- und Sprengelebene:
(Kindergartenlehrkräfte,) Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Schulhaus
und in der (Schulgemeinde) Schulgemeinschaft als Team. Sie übernehmen
Verantwortung für ihre Schule, indem sie gemeinsam ihre Anliegen
formulieren und umsetzen. Sie ver-wirklichen gemeinsam den Lehrplan auf
die lokalen Bedürfnisse hin.
Zusammen mit den Schülerinnen und Schülern, mit Eltern und Behörden
gestalten sie das eigene Schulleben. Voraussetzung einer dynamischen Schulkultur
ist eine pädagogische Leitung, welche mit allen Beteiligten eine
schuleigene Identität aufbaut und pflegt.
Zusammenarbeit
über Stufen- und Klassengrenzen:
Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten über Stufen und Klassen hinweg
zusammen. Dies ist vor allem wichtig beim (Übergang von einer Stufe
in die andere, in Klassen, die von mehreren Lehrpersonen unterrichtet
werden und zwischen den Abteilungen der Oberstufe (Sekundarstufe 1) Übertritt
vom Kindergarten in die Grundschule und von der Grund- in die Mittelschule.
Mehrklassenschulen:
Mehrklassenschulen bieten Schülerinnen und Schülern Gelegenheit,
altersübergreifend voneinander und miteinander zu lernen.
Besondere Unterrichtsveranstaltungen:
Besondere Unterrichtswochen oder -tage sind Bestandteil des (obligatorischen)
Un-terrichtes. Sie bilden eine Bereicherung des Schulprogramms, weil sie
zusätzlich Gelegenheit bieten, die Schülerinnen und Schüler
erzieherisch, geistig, körperlich und damit ganzheitlich zu fördern.
Durch klassen- und fächerübergreifenden Unterricht können
besondere Akzente gesetzt und den Neigungen entsprechende Fähigkeiten
geschult werden. Besondere Unterrichtsveranstaltungen lassen Gemeinschaft
und Zusammengehörigkeit erleben.
Kindergerechte
Schulumgebung:
Schulanlagen und -räume werden so gestaltet, dass sie vielfältige
Anregungen für Lernarbeit, Spiel und Bewegung sowie Möglichkeiten
zu Begegnungen, Beobachtun-gen, Entdeckungen und Erholung bieten.
Differenzierung:
Gleichaltrige Kinder weisen Unterschiede bezüglich Leistungs- und
Lernvermögen, Neigungen und Interessen auf. Diese Tatsache
erfordert Formen der inneren Differenzierung. Geeignete Klassengrößen
erleichtern diese Arbeitsweise. Zusätzlich sind Formen der äußeren
Differenzierung notwendig. Differenzierungsmaßnahmen ermöglichen
durch seedukative Phasen, auch geschlechtsspezifische Unterschiede zu
berücksichtigen.
Fördernde
Maßnahmen:
Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten oder mit ausgeprägten
Begabungen werden zusätzlich gefördert, auch durch zusätzliche
persönliche Ressourcen. Die Maßnahmen orientieren sich
an individuellen Lernvoraussetzungen und Lebenssituationen. Kinder aus
anderen Sprachgebieten und Kulturen benötigen geziel-te Unterstützung
zur sprachlichen und sozialen Integration.
Lehr- und Lernmittel:
Die Lehr- und Lernmittel werden gemäß den Leitideen und Zielsetzungen
des Lehrplans ausgewählt und eingesetzt. Sie müssen dem Lernvermögen
der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Bei der Auswahl
von Unterrichtshilfen und Schulbüchern wird darauf geachtet,
dass darin beide Geschlechter gleichwertig in vielfältigen Lebenszusammenhängen
dargestellt sind.
Unterrichtssprache:
Die Unterrichtssprache im Kindergarten ist die Mundart. In der Unterstufe
wird die Hochsprache den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler
entsprechend gefördert und als Unterrichtssprache eingeführt.
Ab der (Mittelstufe) ersten Klasse ist Hochsprache die übliche
Unterrichtssprache. Die Lehrerinnen und Lehrer beachten die sprachliche
Gleichbehandlung der Geschlechter.
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