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In der Wirtschaft dient Arbeit dem Zweck, eigene
und fremde Bedürfnisse zu befriedigen sowie
Gewinne zu erzielen und das eigene Einkommen zu
steigern. In der Volkswirtschaft ist Arbeit
der dritte Produktionsfaktor neben Kapital und
Boden.
Nach der Art der Berechnung des Lohns für
die Arbeit wird unterschieden zwischen
Zeitlohn (Wochen- und Stundenlohn), bei
dem die Arbeitszeit maßgebend
ist und Werkslohn (Stück-,
Akkord- und Gedinge-Lohn), bei dem die Arbeitsleistung
zugrunde gelegt wird.
In den Industriekulturen, wie ihr sie heute z.B.
in Deutschland oder Italien erlebt, wird Arbeit
auch als Voraussetzung für eine menschenwürdige
Existenz angesehen. Daher wurde das Recht
auf Arbeit in der
2. Hälfte des 20. Jahrhunderts geschaffen
und zählt heute zu den Menschenrechten.
Die drei großen Bereiche der Erwerbsarbeit
sind:
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