Für die Abschlussprüfung an den Mittelschulen können
den Schülern und Schülerinnen mit Behinderung differenzierte
Aufgaben für die schriftlichen Arbeiten als auch für das fächerübergreifende
Prüfungsgespräch gegeben werden.
Nach Möglichkeit sollte jedoch versucht werden diesen Schülern
und Schülerinnen dieselben Aufgabenstellungen zu geben wie ihren
Mitschülern/Mitschülerinnen, wobei die Differenzierung sich
auf Umfang/Anzahl, zusätzliche Hilfen, Differenzierung in der Bewertung,
beziehen kann. Selbstverständlich müssen diese Formen bereits
während des Schuljahres erprobt und durchgeführt werden. Auch bei Abschlussprüfungen für Schüler/innen mit Funktionsdiagnose
gilt folgender Grundsatz:
„Grundlegend für die Abschlussprüfung über
die Mittelschule ist ihr erzieherischer Aspekt, da der Schüler beim
Abschluss der Pflichtschule die Möglichkeit haben muss zu zeigen,
dass er erworbene Kenntnisse selbständig darlegen und ordnen kann – dies
auch im Hinblick auf seine weiteren Entscheidungen. Die Abschlussprüfung
ist also ihrem Wesen nach ein Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit
des Schülers/der Schülerin wie über die Erziehung- und
Bildungsarbeit der Schule.“ (L.G.
48/83, Anlage C)
Es gilt einerseits dem Schüler/ der Schülerin die Möglichkeit
zu geben, in einem veränderten Kontext zu zeigen, welche Kompetenzen
er/sie im Laufe des bisherigen Bildungsverlaufes angeeignet hat, andererseits
ist es Aufgabe der Prüfungskommission den Besitz dieser Kompetenzen
zu bescheinigen.
Beispiele für schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern
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