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Differenzierte Prüfungsaufgaben

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Paggi Edith
 

 

Für die Abschlussprüfung an den Mittelschulen können den Schülern und Schülerinnen mit Behinderung differenzierte Aufgaben für die schriftlichen Arbeiten als auch für das fächerübergreifende Prüfungsgespräch gegeben werden.

Nach Möglichkeit sollte jedoch versucht werden diesen Schülern und Schülerinnen dieselben Aufgabenstellungen zu geben wie ihren Mitschülern/Mitschülerinnen, wobei die Differenzierung sich auf Umfang/Anzahl, zusätzliche Hilfen, Differenzierung in der Bewertung, beziehen kann. Selbstverständlich müssen diese Formen bereits während des Schuljahres erprobt und durchgeführt werden.

Auch bei Abschlussprüfungen für Schüler/innen mit Funktionsdiagnose gilt folgender Grundsatz:

„Grundlegend für die Abschlussprüfung über die Mittelschule ist ihr erzieherischer Aspekt, da der Schüler beim Abschluss der Pflichtschule die Möglichkeit haben muss zu zeigen, dass er erworbene Kenntnisse selbständig darlegen und ordnen kann – dies auch im Hinblick auf seine weiteren Entscheidungen. Die Abschlussprüfung ist also ihrem Wesen nach ein Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Schülers/der Schülerin wie über die Erziehung- und Bildungsarbeit der Schule.“ (L.G. 48/83, Anlage C)

Es gilt einerseits dem Schüler/ der Schülerin die Möglichkeit zu geben, in einem veränderten Kontext zu zeigen, welche Kompetenzen er/sie im Laufe des bisherigen Bildungsverlaufes angeeignet hat, andererseits ist es Aufgabe der Prüfungskommission den Besitz dieser Kompetenzen zu bescheinigen.

Beispiele für schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern

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Letzte Aktualisierung: 16.09.2004
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003