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Bestimmungen zur Abschlussprüfung für Schüler/innen mit FD an den Oberschulen
Paggi Edith
Ministerialverordnung vom 4. Februar 2000
Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 26. Mai 2000, Nr. 27
Ministerialverordnung vom 4. April 2003, Nr. 35
Grundsätzlich wird unterschieden
zwischen Schülern und Schülerinnen, die einen gleichwertigen Abschluss erhalten und
Schülern und Schülerinnen mit einem differenzierten Abschluss.
Letzte Aktualisierung: 04.02.2005
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen -
2003