„Die
Schulen üben für sich allein oder im Schulverbund
die Autonomie der Forschung, der Schulentwicklung und
der Schulversuche aus, indem sie die kulturellen, sozialen
und wirtschaftlichen Gegebenheiten des Umfeldes berücksichtigen;
sie sind im Besonderen zuständig für:
a) Untersuchungen
im Bereich der Planung und der Bewertung,
b) die interne berufliche Fortbildung des Personals,
c) die methodische und fachliche Innovation,
d) die Vertiefung der mannigfachen Bedeutung der Informations-
und Kommunikationstechnologien sowie deren Verwendung
im Bildungsprozess,
e) die pädagogische Dokumentation und deren Verbreitung
innerhalb der Schule,
f) den Austausch von Informationen, Erfahrungen und
Unterrichtsmaterialien.“ (Art. 8, Abs. 2)
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"Durch
Vertrag können sich Schulen zu einem Schulverbund
zusammenschließen, um institutionelle Zielsetzungen
auf Grund vereinbarter Projekte gemeinsam zu verwirklichen."
(Art. 9, Abs. 1)
"Der
Vertrag kann Unterrichtstätigkeiten, Untersuchungen,
Schulentwicklung, Schulversuche, interne Fortbildung,
Verwaltung, Organisation sowie die Beschaffung von Gütern
und Diensten zum Gegenstand haben; er kann auch den
zeitweiligen Austausch von Lehrpersonen zwischen den
Schulen vorsehen." (Art. 9, Abs. 2)
"Das
funktionale Plansoll kann so festgelegt werden, dass
es möglich ist, Personal, das nachweislich besondere
Erfahrungen und Fähigkeiten besitzt, mit Organisations-
und schulübergreifenden Koordinierungsaufgaben
sowie mit der Führung von Werkstätten zu betrauen."
(Art. 9, Abs. 4)
"Die
Schulen können, sowohl einzeln als auch im Schulverbund,
Verträge mit Universitäten, mit Körperschaften,
Unternehmen, Vereinigungen oder mit einzelnen Fachleuten,
die einen Beitrag zur Umsetzung besonderer Ziele leisten
können, abschließen." (Art. 9, Abs.
6)
"Die
Schulen können Konsortien bilden oder öffentlichen
wie auch privaten Konsortien beitreten, um Bildungsaufgaben
zu erfüllen, die dem eigenen Schulprogramm entsprechen."
(Art. 9, Abs. 8)
"Im Rahmen
der organisatorischen und der didaktischen Autonomie
können die Schulen, entweder einzeln, im Schulverbund
oder zu Konsortien zusammengeschlossen, ihr Bildungsangebot
unter Beachtung des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen
örtlichen Umfeldes erweitern. ... Die Initiativen
sehen auch die Nutzung der Einrichtungen und Technologien
außerhalb der Unterrichtszeit, Beziehungen zur
Arbeitswelt und die Teilnahme an Projekten des Landes,
des Staates und der Europäischen Union wie auch
öffentlicher Institutionen im In- und Ausland vor."
(Art. 10, Abs. 1) |