koordinator/innen für schulprogramm | ||||||||
blikk schulentwicklung | ||||||||
Beauftragung | ||||||
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Die
Vorgangsweise bei der Ernennung der Koordinatorinnen und Koordinatoren
ist durch den Einheitstext des Landeskollektivvertrages vom 30. April
2003 detailliert geregelt, und zwar in Art. 13 (Absatz 6 bis 9). |
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Das
Lehrerkollegium ernennt
eine Arbeitsgruppe und legt Richtlinien für Verleihung und Dauer der Aufträge
fest. Interessierte Lehrpersonen stellen einen Antrag mit Angabe des Arbeitsbereiches, des geplanten Zeitaufwandes und ihrer Qualifikation. Sie erklären sich bereit, spezifische Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. |
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Die Arbeitsgruppe erarbeitet auf Grund der eingegangenen Ansuchen Vorschläge für die Beauftragung der Koordinatoren. Das Lehrerkollegium:
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Die Direktorin/der Direktor:
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Vor
Auftragsende:
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