Angerer Harald
Mittwoch, 23. Mai 2012
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Wie vielleicht bekannt, hat sich das Amt für Arbeitsschutz gemeldet und angemerkt, dass es sich bei der Arbeit mit Tablets um Bildschirmarbeit handele, also besondere Vorkehrungen bezüglich Arbeitsschutz zu treffen seien.
Wir sind dabei hier im Bildungsressort zu prüfen, inwiefern diese Behauptungen zutreffen bzw. bei mobilen Geräten anwendbar sind und ob tatsächlich besondere Vorkehrungen zu treffen sind.
Die Aussagen des Amtes vertragen sich natürlich nicht mit den Intentionen des Ministeriums zur Förderung digitaler Medien im Unterricht.
Anfang Juni wird eine Stellungnahme dazu folgen, stay tuned!
P.S.: Optimaler Tablet-Arbeitsplatz gemäß Arbeitsschutz? :)
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Kategorien:
Sonstiges Bürokratien