Entwurf eines Stoppschildes (April 2009), das beim Aufruf gesperrter, als kinderpornografisch indizierter Seiten angezeigt werden sollte. Die Stoppmeldung sollte gemäß Gesetz den Nutzer über die Sperrung der Seite, die Gründe hierfür und die Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informieren. Die Ausgestaltung der Stoppmeldung sollte durch das Bundeskriminalamt erfolgen. |
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Kinderpornografie Der Begriff Kinderpornografie bezeichnet die Darstellung sexueller Handlungen von Kindern. Kinderpornografie ist von Jugendpornografie abzugrenzen. Der Begriff Kinderpornografie enthält meist Foto- oder Filmmaterial. Einen Grenzbereich stellen Werke dar, die ohne Mitwirkung von Kindern und somit auch ohne Missbrauch zustande kamen. In manchen Rechtssystemen (zum Beispiel Deutschland, Schweden, Schweiz) können daher auch Werke der Malerei, Zeichnung und Literatur, ferner auch medizinische oder sexualaufklärerische Werke z.B das Sex-Buch unter das Verbot von Kinderpornografie fallen. Ein Missverhältnis zeichnet sich zwischen rechtlicher Bewertung, sozialwissenschaftlicher Probe und der öffentlichen Diskussion ab. Während sich die rechtliche Bewertung an rechtsstaatlichen Grundsätzen (gesicherte Rechtsgüter) orientiert und die sozialwissenschaftliche Probe Herstellung und Wirkung von Kinderpornografie untersucht, zielt die öffentliche Diskussion meist auf moralische Betrachtungen ab. Dies führt bei Umstrittenen über Verschärfungen des Sexualstrafrechts führt häufig zu Missverständnissen zwischen Öffentlichkeit und Strafrechtsexperten. Eigene Meinung: Wir finden, dass Kinderpornografie schlecht ist, weil man Kinder nicht vergewaltigen soll und dass auch noch filmen. Vieleicht werdenn Kinder auch noch geschlagen,gestoßen und geprügelt. Qellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie Datum:13.03.14 Michael Blaas & Michael Gamper |