blikk
logo
kidszone punkt
infothek forum galerie sitemap

Verletzung der Privatsphäre

anfang zurück weiter ans ende eine ebene nach oben
   

Verletzung der Privatsphäre

 

Als „Privatsphäre“ wird der familiär-häusliche Bereich einer Person bezeichnet, der ohne dessen Einwilligung nicht zugänglich ist und in dem die betreffende Person ihr Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wahrnimmt, ohne dass sie dabei von äußeren Einflüssen bedrängt wird. Dabei ist zu beachten, dass sich die Privatsphäre nicht ausschließlich auf den häuslichen Bereich bezieht, sondern ebenfalls in der Öffentlichkeit bestehen kann.

Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des öffentlichen Interesses an einer Person oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.

Dem Menschen soll ein eigener Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass er beobachtet wird. Das Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen wird als Lauschangriff bezeichnet und ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

 

Wir finden jeder hat Recht auf Privatsphäre!! Man sollte nicht belauscht oder abgehört werden. Man soll sich frei bewegen können. Anderen geht es nichts an was ich in meiner Freizeit mache. Man soll machen können was man will ohne dass es andere wissen.

 

Quellen:

http://www.juraforum.de/lexikon/schutz-der-privatsphaere

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re

http://www.handelsblatt.com/technologie/it-tk/mobile-welt/schnueffel-apps-app-stores-hieven-datenschutz-ins-programm/6242668.html 

 

 

zum seitenanfang