Privatsphäre Privatsphäre sind nicht öffentliche Bereiche, wo die Menschen sich frei bewegen können. Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gehört zur modernen Demokratie Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz und ist zur allgemeinen Entfaltung da. So kann der Mensch frei Reden, ohne dass er befürchten muss belauscht oder beobachtet zu werden. Auch das Post- und Fernmeldegeheimnis sind gesetzlich geregelt. Wenn ein Telefongespräch abgehört wird das als Lauschangriff bezeichnet. In der Antike war finden die Privatsphäre erstmals statt. Für Sklaven galt das aber nicht sie hatten nur ein Anrecht auf ein eigenes Zimmer. Dabei sind Handys, Bankomatkarten usw. Verlust der Privatsphäre. Die Privatsphäre kann in die folgenden Bereiche aufgeteilt werden: 1.Der Schutz personenbezogener Daten ist in Deutschland im Landesrecht verankert 2. Die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere. 3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung dürfen von Richtern nur bei Gefahr im Verzug Wohnungsdurchsuchungen angeordnet werden. Alles hat seine Zeit Es gibt eine Zeit der Freude, eine Zeit der Stille, eine Zeit der Trauer und eine Zeit der dankbaren Erinnerung Plötzlich und unerwartet von uns gegangen Die Privatsphäre *1949 + 2007 In stiller Trauer: Die Schulgemeinschaft Laas Die Einwohner Südtirols | |