Unter dem Begriff Endwert versteht man den zukünftigen Wert von Zahlungen unter Annahme einer bestimmten Verzinsung. Der Endwert ist also der Barwert zusätzlich Zinsen und Zinseszinsen, welche in den nachfolgenden Jahren anfallen. Je nachdem ob es sich um nachschüssige oder vorschüssige Renten handelt, variiert die Formel des Endwertes. Für die Berechnung werden folgende Abkürzungen benötigt: - R = Rate
- i = Zinssatz
- n = Zeit
Vorschüssige Formel für den Endwert: Nachschüssige Formel für den Endwert: von Sandra, Steffi Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/endwert.html |