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Meinhard II. als Begründer des Landes Tirol

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Meinhard konnte Tirol wesentlich vergrößern. Am Ende seiner Regierungszeit herrschte er über ein fast geschlossenes Gebiet im Außerfern, im Oberinntal, im Unterinntal bis zum Ziller- und Achental, im Wipp- und Eisacktal, im Vinschgau und im Etschtal fast bis vor die Tore Trients. Auch im Hochstift Trient war eigentlich Meinhard der Herr und nicht der Bischof.

Langsam entstand Tirol. Die Bevölkerung sah in Meinhard einen Herrscher, der für Schutz und Sicherheit sorgte. Er gilt als Erfinder des „Tiroler Landrechts“, indem er kleine regionale Einheiten schuf, die meist als Gerichte bezeichnet wurden.

Grundsätzlich war eine Burg das Zentrum eines solchen Gerichts. Der Burgherr war zugleich Richter und übernahm die Rolle als Bindeglied zwischen den Untertanen und dem Landesherrn. Der Richter war auch verantwortlich für die Einnahmen und Ausgaben seines Gebietes und musste diese schriftlich festhalten. Ein bekannter Gerichtssitz war Burg Taufers.

         
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