In einer ersten Besprechung (in der Regel noch am Konfliktort) ist zu klären, wann (vielleicht unmittelbar) und in welcher Form der Konflikt behandelt werden soll und wer dabei zu beiteiligen ist oder beteiligt werden sollte.
Je nach Eskalation des Konfliktes bieten sich folgende Formen an:
ein Konfliktgespräch unter Leitung einer Lehrperson,
eine Schüler-Streit-Schlichtung,
eine Klassen- oder Schulkonferenz oder
eine Anzeige bei der Polizeibehörde.
Für den Fall eines Konfliktgespräches oder einem Schüler-Streit-Schlichtungsverfahren ist auch abzusprechen, welche Personen daran teilnehmen sollen. Neben den am Konflikt Beteiligten können/sollten z.B. auch Zeugen, eine ganze Klasse, eine weitere Lehrkraft, die Schulleitung oder die Eltern teilnehmen. Die Besetzung sollte aber ausgewogen sein. Ebenso muss geklärt werden, ob alle benannten Personen in allen Phasen des Verfahrens dabei sein sollen.
Bei Klassen- oder Schulkonferenzen ist per Erlass geregelt, wer zu beteiligen ist. |