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Bestandteile der Ausbildung zum Schüler-Streit-Schlichter

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Aktives Zuhören ist Ausdruck des Respekts dem Erzählenden gegenüber und erleichtert die Aufgabe, bei der Klärung von Problemen zu helfen.

Die Schülerinnen und Schüler lernen u.a., sich dem anderen - auch durch die Körperhaltung (s.u.) - zuzuwenden, ihn anzuschauen, angemessen nachzufragen, Rückmeldungen zu geben und mit anderen Worten ein Gespräch so zu führen, dass der andere sich verstanden und ernstgenommen fühlt.

Schülerinnen und Schüler können lernen, eigene Gefühle und Meinungen in der Ich-Form auszudrücken, ohne versteckte Vorwürfe zu erheben. Verletzende oder verallgemeinernde Botschaften werden so vermieden. Der andere erfährt, wie die Wirkung seines Verhaltens ist und welche Gefühle es ausgelöst hat.

Schülerinnen und Schüler machen sich oft wenig Gedanken über die Bedeutung nonverbaler Kommunikation. Sie erfahren beim Training, dass Ausdrucksformen wie Gestik, Mimik, Tonfall, Körperhaltung oder Handlungen beim anderen eine Wirkung haben und bestimmte Gefühle auslösen können.

Mit dem Verfahren des Brainstorming können beide Kontrahenten in der Schlichtung eine geeignete Lösung suchen. An der Qualität der Lösungen entscheidet sich, ob die Schlichtung gelingt. Deshalb muss dieser Teil des Schlichtungsgesprächs und die Rolle der Schlichterin und des Schlichters in dieser Phase in vorbereitenden Rollenspielen besonders sorgfältig eingeübt werden.

Im Rollenspiel üben die zukünftigen Schlichterinnen und Schlichter auch die vier Schritte der Streit-Schlichtung ein. Günstig ist es, wenn drei Schüler/innen die Rollen der Kontrahenten und des Schlichters oder der Schlichterin übernehmen und ein weiterer Schüler oder eine weitere Schülerin zusammen mit dem Trainer oder der Trainerin als Beobachter fungiert.

Gegen Ende des Trainings stehen Überlegungen zur Organisation in der Schule an.

Dabei üben die Schülerinnen und Schüler, sich mit Fachlehrkräften in Verbindung zu setzen und Alternativen zu entwickeln, falls die spontane Befreiung für das Schlichtungsgespräch ablehnt wird. Ferner wird ein Dienstplan erstellt.

Auch das Schlichtungsformular kann mit Hilfe der zukünftigen Schlichter immer wieder weiterentwickelt werden.




         
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