Bekämpfung der Prostitution | |||||||||
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Trotz
ständiger Versuche der Kirche, Organisationen, Behörden und der
Justiz die Prostitution einzudämmen, ist sie auch heute noch ein weltweites
Phänomen. Es wurden eine Reihe von Fürsorgeeinrichtungen geschaffen:
Fürsorgeerziehung, Arbeitshäuser, Frauenheime, Gefährdeten-
und Jugendbetreung. Die gesetzlichen Maßnahmen sind von Land zu Land verschieden. Nach deutschem Recht ist Prostitution als solches nicht strafbar, aber Sex mit Kindern unter 14 Jahren. In Italien besteht wiederum eine andere Rechtssituation. |
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Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen 2002
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