Dieses Landesgesetz setzt einerseits das Landesgesetz 20/83 in seiner aktuellen Form außer Kraft und kann sicher als Meilenstein in der Entwicklung hin zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gesehen werden.
Es handelt sich um ein Gesetz, das den gesamten Lebenslauf eines Menschen mit Behinderung umfasst, wobei Schule und Bildung nur ein Teil davon darstellen.
"Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancengleichheit
von Menschen mit Behinderungen in allen
Bereichen des Lebens zu fördern und zu gewährleisten." (Art. 1, Abs.1)
Im Bereich der Schule wird nachhaltig das Recht auf ein inklusives Bildungssystem in allen Bildungsstufen verankert,
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