Man spricht von integrierten
Klassen, wenn in der Klasse 1-2 Schüler/innen mit einer Funktionsdiagnose
sind. Wir sprechen deshalb von Schülern mit Funktionsdiagnose und
nicht generell von Schülern mit Behinderung, da es sich nicht immer
um eigentliche Behinderungen handelt, sondern vielfach auch um Störungen
verschiedenster Art.
In der Regel werden
integrierte Klassen mit 20 Schülern
gebildet. Entsprechende Bestimmungen werden jährlich durch Verwaltungsmaßnahmen
festgelegt. In letzter Zeit war es auf Grund von Sparmaßnahmen nicht
immer möglich diese Grenzen einzuhalten.
In den Pflichtschulen
(Grund- und Mittelschulen) kann man davon ausgehen, dass fast 50%
der Klassen integrierte Klassen sind und dass somit ein Großteil
der Schüler im Laufe der Schulzeit mit Schülern mit Behinderung
in Kontakt kommt.
Anders sieht die Situation
in der Oberschule aus. Erst in den
letzten Jahren haben auch aufgrund der Erhöhung der Schul- und Bildungspflicht
bis zum 18. Lebensjahr vermehrt Schüler mit Behinderung auch den
Weg in die Oberschule gewählt. Insbesondere handelt es sich dabei
um Schüler mit Körper- und Sinnesbehinderungen,
sowie Teilleistungsstörungen.
Ein Großteil
der Schüler mit schwereren Behinderungen
besucht bislang verschiedene Angebote der Landesberufsschulen,
so z. B. die sogenannte Grundstufe zur Berufsorientierung. Aber auch in
der Berufsschule hat die Erhöhung der Schulpflicht mit der damit
verbundenen notwendigen Angleichung an die Bestimmungen der Schulen staatlicher
Art eine neue Situation geschaffen. Derzeit besuchen eine Reihe von Schülern
mit FD auch die allgemeinen Grundlehrgänge und werden dort z.T. durch
Integrationslehrpersonen betreut.
|