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Planung eines Individuellen Ausbildungsprojektes

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Der Übertritt von der Pflichtschule in ein solches Projekt muss systematisch vorbereitet werden. Ebenso muss der Ausstieg aus diesem Projekt hin zu weiterführenden Maßnahmen bzw. hin zur Integration in die Lebenswelt von den beteiligten Institutionen begleitet und unterstützt werden.

Notwendig ist die Zusammenarbeit zwischen

  • Pflichtschulen,
  • Landesschulen,
  • Oberschulen,
  • Sozialdiensten,
  • Sanitätseinheit und
  • Berufsberatung.

Bei Zweckmäßigkeit können zur Regelung dieser Zusammenarbeit Einvernehmensprotokolle abgeschlossen werden.
 


 

Zugang:

  • Für Jugendliche mit Behinderung nach Erfüllung der Schulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Einschreibung in die jeweils beteiligten Institutionen (Landesschule, Sozialdienste, Oberschule), von welchen Leistungen in Anspruch genommen werden.


Koordination:
Die Koordination wird im Rahmen des Übertrittsgespräches von einer der beteiligten Institutionen verbindlich übernommen. In der Regel ist dies das Fachpersonal mit entsprechender pädagogischer Schulung jener Institution, die anteilsmäßig den größten Aufwand an Betreuung/Ausbildung zu bewältigen hat.

Aufgaben des der Koordinators/in:

  • Teilnahme am ersten Informationsgespräch;
  • Bezugsperson für die verschiedenen beteiligten Institutionen, Dienste und Betroffenen;
  • Begleitung bei der Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben durch die verschiedenen Institutionen.

Zusätzlich zum/zur Koordinator/in gibt es eine/n Ansprechpartner/in in den jeweiligen Institutionen. Gemeinsam bilden sie das Projektteam.

Dazu wird eine institutionsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus Vertretern der am Individuellen Projekt beteiligten Institutionen und Dienste zusammensetzt. Diese AG hat die Aufgabe

    • das Projekt zu koordinieren,
    • die Entwicklung zu begleiten,
    • die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und eventuelle Ergänzungen und Änderungen zu vereinbaren.

Jeder beteiligte Dienst, jede Institution dokumentiert die Umsetzung des Projekts in der jeweiligen Institution. Am Ende eines jeden Schuljahres wird eine Auswertung vorgenommen.

Das Individuelle Projekt wird auch den Eltern vorgestellt, damit sie ihr Einverständnis mit der Durchführung des Projekts kundtun können.

Erstellung und Durchführung der individuellen Erziehungspläne:

Die Erstellung der individuellen Erziehungspläne beginnt mit den Übertrittsgesprächen. Der/die Koordinator/in verfasst den ersten Entwurf.

Die Inhalte und Zielsetzungen müssen der Ausgangslage und den Fähigkeiten des/der betroffenen Jugendlichen angepasst sein.

Die Überprüfung der im IEP gesetzten Ziele und Maßnahmen erfolgt mindestens einmal jährlich durch alle am Projekt Beteiligten.

Bei der Erstellung und Überprüfung des IEP arbeiten die zuständigen Fachleute der Dienste der Sanitätseinheit mit. Die Zielsetzungen werden jährlich festgesetzt.


Dauer:
Die Dauer eines individuellen Projektes beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerung ist für max. ein Jahr mit entsprechender Begründung möglich.

Abschluss:
Bei Abschluss des Projektes findet eine Gesamtauswertung statt, an der alle beteiligten Institutionen, der/die Betroffene und dessen/deren gesetzliche Vertreter, die Berufsberatung und der Arbeitseingliederungsdienst teilnehmen. In der letzten Phase (in der Regel im letzten Drittel) muss der Übergang von diesem Projekt in weiterführende Schulen oder in die Arbeitseingliederung oder in die Angebote der Sozialdienste vorbereitet werden.


Beispiel eines Individuellen Projektes
 
  

   
         
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