Zugang:
- Für Jugendliche
mit Behinderung nach Erfüllung der Schulpflicht
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Einschreibung in
die jeweils beteiligten Institutionen (Landesschule, Sozialdienste,
Oberschule), von welchen Leistungen in Anspruch genommen
werden.
Koordination:
Die Koordination wird im Rahmen des Übertrittsgespräches von
einer der beteiligten Institutionen verbindlich übernommen. In der
Regel ist dies das Fachpersonal mit entsprechender pädagogischer
Schulung jener Institution, die anteilsmäßig den größten
Aufwand an Betreuung/Ausbildung zu bewältigen hat.
Aufgaben des der Koordinators/in:
- Teilnahme am ersten Informationsgespräch;
- Bezugsperson
für die verschiedenen beteiligten Institutionen, Dienste
und Betroffenen;
- Begleitung bei der Wahrnehmung der jeweiligen
Aufgaben durch die verschiedenen Institutionen.
Zusätzlich zum/zur Koordinator/in gibt es eine/n Ansprechpartner/in
in den jeweiligen Institutionen. Gemeinsam bilden sie das Projektteam.
Dazu wird eine institutionsübergreifende
Arbeitsgruppe eingerichtet,
die sich aus Vertretern der am Individuellen Projekt beteiligten
Institutionen und Dienste zusammensetzt. Diese AG hat die Aufgabe
- das
Projekt zu koordinieren,
- die Entwicklung zu begleiten,
- die Wirksamkeit
der Maßnahmen
zu überprüfen
und eventuelle Ergänzungen und Änderungen
zu vereinbaren.
Jeder beteiligte Dienst, jede Institution dokumentiert die Umsetzung
des Projekts in der jeweiligen Institution. Am Ende eines jeden
Schuljahres wird eine Auswertung vorgenommen.
Das Individuelle Projekt wird auch den Eltern vorgestellt, damit
sie ihr Einverständnis mit der Durchführung des Projekts kundtun
können. Erstellung und Durchführung der individuellen Erziehungspläne:
Die Erstellung der individuellen Erziehungspläne beginnt mit den Übertrittsgesprächen.
Der/die Koordinator/in verfasst den ersten Entwurf.
Die Inhalte und Zielsetzungen müssen der Ausgangslage und den
Fähigkeiten
des/der betroffenen Jugendlichen angepasst sein.
Die Überprüfung der
im IEP gesetzten Ziele
und Maßnahmen erfolgt mindestens einmal jährlich
durch alle am Projekt Beteiligten.
Bei der Erstellung und Überprüfung des IEP arbeiten die zuständigen
Fachleute der Dienste der Sanitätseinheit mit. Die Zielsetzungen
werden jährlich festgesetzt.
Dauer:
Die Dauer eines individuellen Projektes beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerung
ist für max. ein Jahr mit entsprechender Begründung möglich.
Abschluss:
Bei Abschluss des Projektes findet eine Gesamtauswertung statt, an
der alle beteiligten Institutionen, der/die Betroffene und dessen/deren
gesetzliche
Vertreter, die Berufsberatung und der Arbeitseingliederungsdienst teilnehmen.
In der letzten Phase (in der Regel im letzten Drittel) muss der Übergang
von diesem Projekt in weiterführende Schulen oder in die Arbeitseingliederung
oder in die Angebote der Sozialdienste vorbereitet werden.
Beispiel eines Individuellen Projektes
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