|
|
genehmigt mit Beschluss der Landesregierung
vom 13.08.1999, Nr. 3318
Ausgangslage und Problemstellung
Jugendliche mit Behinderung bedürfen nach Abschluss der Pflichtschule
einer gezielten Förderung. Diese erfolgt einerseits in den Oberschulen,
in den Berufsschulen oder in den Fachschulen für Land-, Forst- und Hauswirtschaft.
Nicht immer ist es jedoch möglich, den individuellen Bedürfnissen
von Jugendlichen mit Behinderung durch eine dieser Institutionen allein adäquat
Rechnung zu tragen.
|
|
|
An einem Individuellen Ausbildungsprojekt beteiligen sich deshalb mehrere
Institutionen, um so die örtlichen Ressourcen voll auszuschöpfen.
Dieses Modell hat eine Brückenfunktion zwischen Pflichtschule, beruflicher
und schulischer Ausbildung und Arbeit sowie den Sozialdienst.
Zielsetzungen:
- Individualisierte Förderung der Jugendlichen mit Behinderung
durch ein Projekt, welches die Fähigkeiten, Stärken und Interessen
der einzelnen Jugendlichen berücksichtigt;
- Integration in ein realitätsnahes Ambiente mit Gleichaltrigen;
- Möglichst weitgehende Autonomie in Bezug auf die weitere Lebensgestaltung.
Zielgruppe:
Jugendliche, nach Abschluss der Mittelschule, für die auf Grund
ihrer Behinderung und ihrer individuellen Entwicklungslage die bestehenden
Ausbildungsangebote (z.B. Berufsfindung, Grundlehrgang, individualisierte
Lehrlingsausbildung, Oberschule mit reduziertem Programm) nicht
adäquat
sind, die aber im schulischen, sozialen und praktischen Bereich einer
Förderung bedürfen.
Ein solches Projekt bedarf einer umfassenden Planung.
|