Für die Abschlussprüfung an den Mittelschulen können
den Schülern und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung differenzierte
Aufgaben für die schriftlichen Arbeiten als auch für das fächerübergreifende
Prüfungsgespräch gegeben werden.
Nach Möglichkeit sollte jedoch versucht werden diesen Schülern
und Schülerinnen ähnliche Aufgabenstellungen zu geben wie ihren
Mitschülern/Mitschülerinnen, wobei die Differenzierung sich
auf Umfang/Anzahl, zusätzliche Hilfen, Differenzierung in der Bewertung,
beziehen kann. Selbstverständlich müssen diese Formen bereits
während des Schuljahres erprobt und durchgeführt werden.
Auch bei Abschlussprüfungen für Schüler/innen mit Funktionsdiagnose
gilt folgender Grundsatz:
B.L.R. vom 12. Oktober 2009, Nr. 2485 - Artikel 18
Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose
1. Die Bewertung der Lernprozesse und Leistungen, des Verhaltens und der Allgemeinen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler
mit Funktionsdiagnose erfolgt, auf der Grundlage des Individuellen Erziehungsplanes, unter Berücksichtigung differenzierter
Bewertungskriterien.
2. Bei der Bewertung der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose muss im Lehreregister bzw. im Protokoll der
Bewertungskonferenz angegeben werden, in welchen Fächern und fächerübergreifenden Tätigkeiten des persönlichen
Jahresstundenplans besondere Unterrichtsmaßnahmen und Bewertungskriterien angewandt wurden und welche Fördermaßnahmen,
teilweise auch anstelle der geplanten Inhalte in einzelnen Fächern, durchgeführt wurden. Im Bewertungsbogen sowie im Zeugnis scheint
kein Hinweis auf besondere Unterrichtsmaßnahmen oder differenzierte Bewertungskriterien auf.
3. Die Leistungserhebungen werden so gestaltet, dass sie dem erteilten Unterricht entsprechen und geeignet sind, den Fortschritt der
Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose in Bezug auf ihre Möglichkeiten und Ausgangslage zu beurteilen.
4. Die Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose haben bei Leistungserhebungen Anrecht auf Zuhilfenahme der aufgrund der
Beeinträchtigung notwendigen Hilfsmittel.
5. Für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose kann die Vorlage zur Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen auf der
Grundlage des jeweiligen Individuellen Erziehungsplanes angepasst werden.
Es gilt einerseits dem Schüler/ der Schülerin die Möglichkeit
zu geben, in einem veränderten Kontext zu zeigen, welche Kompetenzen
er/sie im Laufe des bisherigen Bildungsverlaufes angeeignet hat, andererseits
ist es Aufgabe der Prüfungskommission den Besitz dieser Kompetenzen
zu bescheinigen.
Beispiele für schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern
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