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Es ist oft schwierig, besonders bei Schülern/Schülerinnen
mit umfassenden Beeinträchtigungen, festzustellen, ob eine bestimmtes
Lernziel, eine bestimmte Fertigkeit, Kompetenz erreicht worden ist oder
nicht. Oft können wir beobachten, dass ein Schüler an einem
Tag, in einer bestimmten Situation etwas kann und am nächsten Tag
diese Kompetenz/Fertigkeit nicht mehr vorhanden ist.
Die folgenden Kriterien
können hilfreich sein, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß ein
Schüler/eine Schülerin nun über eine bestimmte Kompetenz
verfügt:
- Selbständigkeit in der Ausführung:
Dabei können wir
verschiedene Grade unterscheiden:
- Eine Tätigkeit kann nur unter
Führung ausgeführt werden;
d.h. der Schüler/die Schülerin müssen bei der Ausführung
durch die Lehrperson, bzw. den/die Behindertenbetreuer/in geführt
werden
- Eine Tätigkeit erfolgt durch Nachahmung: jemand macht die Tätigkeit
vor und der Schüler/die Schülerin ahmt die Tätigkeit
nach
- Nach verbaler Aufforderung, wobei die Anzahl und die Ausführlichkeit
der Aufforderung unterschiedlich sein können
- Nach einfachem Hinweis
- Tätigkeit wird selbstständig ausgeführt;
dabei ist sicher die Komplexität der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bereits aus dieser einfachen Auflistung ist ersichtlich, dass das selbstständige
Ausführen einer Tätigkeit ein Prozess ist, der einer langen Übungsphase
bedarf.
- Häufigkeit: ist der Schüler/die Schülerin imstande
die Tätigkeit/die Kompetenz immer wieder anzuwenden?
- Genauigkeit:
wie genau wird die Tätigkeit ausgeführt
- Transfer: ist der Schüler/die
Schülerin imstande diese Kompetenz
auch auf analoge Situationen anzuwenden, auf neue?
- Zeit: ist der Schüler/die
Schülerin imstande diese Kompetenz
auch nach einer bestimmten Zeit noch anzuwenden?
Erst wenn diese Kriterien erreicht sind, kann man davon sprechen, dass
eine bestimmte Kompetenz, eine gesetztes Lernziel erreicht sind.
Wichtig ist eine genaue Beschreibung der erreichten Kompetenzen, da
sie die Grundlage für die weitere Planung bildet.
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