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Ministerialverordnung vom 4. Februar 2000
Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 26. Mai 2000, Nr. 27
Ministerialverordnung vom 4. April 2003, Nr. 35
Grundsätzlich wird unterschieden
- zwischen Schülern und Schülerinnen,
die einen gleichwertigen Abschluss erhalten und
- Schülern und Schülerinnen
mit einem differenzierten Abschluss.
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