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Gleichwertige Abschlussprüfung

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Schüler mit Behinderung, die eine gleichwertige Abschlussprüfung machen mit dem Ziel eines regulären Diploms

In diesem Fall handelt es sich um Schüler/innen, die trotz ihrer Behinderung gleichwertige Zielsetzungen verfolgten und mit entsprechender Unterstützung (technischer/zeitlicher/ personeller Art) eine regulären Abschluss verfolgen.

Der Klassenrat erstellt eine entsprechende Dokumentation in Bezug:

  • auf die Behinderungsart und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen,
  • die durchgeführten Aktivitäten und spezifischen Maßnahmen,
  • den Einsatz des Integrationslehrers und Betreuers,
  • den Einsatz von Hilfsmitteln,
  • die Art der Überprüfungen, wie sie im Laufe des Schuljahres durchgeführt worden sind (technische Hilfsmittel, personelle Hilfen, Inhaltliche Schwerpunkte, Zeiten),
  • die Notwendigkeit eventueller gleichwertiger Prüfungsaufgaben und
  • jede andere Information, die für die Prüfungskommission dienlich sein kann, um die Abschlussprüfung für den Schüler mit Behinderung angemessen durchführen zu können.

Wichtig ist bei diesen Entscheidungen auch den Schüler mit Behinderung mit einzubeziehen, damit er seine Vorstellungen und Bedürfnisse klar formulieren kann.

  • Die Prüfungskommission beschließt aufgrund des Berichtes des Klassenrates die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf eventuell längere Zeiten, personelle Hilfen für Autonomie und Kommunikation und den Einsatz technischer Hilfsmittel und die Erstellung eventueller gleichwertiger Prüfungsaufgaben. Da es sich bei der Abschlussprüfung um einen Studientitel handelt, müssen auch die überprüften Kompetenzen jenen entsprechen, die mit dem Verleih dieses Studientitels verbunden sind. Hier ist ein entscheidender Unterschied zur Abschlussprüfung über die Mittelschule.
  • Längere Zeiten für die Durchführung der Prüfungen: diese sollten in der Regel nicht eine Erhöhung der Anzahl der Tage für die schriftlichen Prüfungen zur Folge haben. In Ausnahmefällen aufgrund des Schweregrades der Behinderung ist jedoch auch dies möglich. Grundsätzlich sollte in einem solchen Fall eher die Durchführung einer gleichwertigen Prüfung mit geringerem Zeitaufwand in Betracht gezogen werden, anstatt die offizielle Prüfung auf zwei Tage aufzuteilen.
  • Personelle Hilfestellungen können folgender Art sein:
  • Hilfestellungen in der persönlichen Autonomie (Bewegung, Toilette, Essen ..); dazu sollte die entsprechende Betreuungsperson zur Verfügung stehen und bei Bedarf gerufen werden können
  • Hilfestellung bei der Durchführung der Prüfungsaufgaben im Sinne einer Hilfe beim Durchblättern von der Kommission genehmigten Unterlagen (Wörterbücher usw.), Hilfestellung beim Umgang mit Geräten, Schreiben auf Ansage des Kandidaten. Diese Hilfestellungen werden von der Integrationslehrperson bzw. einer Lehrperson des Klassenrates durchgeführt, die dieselben Funktionen auch während des Schuljahres innehatte. Die Integrationslehrperson ist nicht Mitglied der Prüfungskommission.
         
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