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Schüler mit Behinderung, die eine gleichwertige Abschlussprüfung
machen mit dem Ziel eines regulären Diploms
In diesem Fall handelt es sich um Schüler/innen, die trotz ihrer
Behinderung gleichwertige Zielsetzungen verfolgten und mit entsprechender
Unterstützung (technischer/zeitlicher/ personeller Art) eine regulären
Abschluss verfolgen.
Der Klassenrat erstellt eine entsprechende Dokumentation in Bezug:
- auf die Behinderungsart und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen,
- die durchgeführten Aktivitäten und spezifischen Maßnahmen,
- den Einsatz des Integrationslehrers und Betreuers,
- den Einsatz von Hilfsmitteln,
- die Art der Überprüfungen, wie
sie im Laufe des Schuljahres durchgeführt worden sind (technische
Hilfsmittel, personelle Hilfen, Inhaltliche Schwerpunkte, Zeiten),
- die
Notwendigkeit eventueller gleichwertiger Prüfungsaufgaben
und
- jede andere Information, die für die Prüfungskommission
dienlich sein kann, um die Abschlussprüfung für den Schüler
mit Behinderung angemessen durchführen zu können.
Wichtig
ist bei diesen Entscheidungen auch den Schüler mit Behinderung
mit einzubeziehen, damit er seine Vorstellungen und Bedürfnisse
klar formulieren kann.
- Die Prüfungskommission beschließt aufgrund des Berichtes
des Klassenrates die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf eventuell
längere Zeiten, personelle Hilfen für Autonomie und Kommunikation
und den Einsatz technischer Hilfsmittel und die Erstellung eventueller
gleichwertiger Prüfungsaufgaben. Da es sich bei der Abschlussprüfung
um einen Studientitel handelt, müssen auch die überprüften
Kompetenzen jenen entsprechen, die mit dem Verleih dieses Studientitels
verbunden sind. Hier ist ein entscheidender Unterschied zur Abschlussprüfung über
die Mittelschule.
- Längere Zeiten für die Durchführung
der Prüfungen:
diese sollten in der Regel nicht eine Erhöhung der Anzahl der Tage
für die schriftlichen Prüfungen zur Folge haben. In Ausnahmefällen
aufgrund des Schweregrades der Behinderung ist jedoch auch dies möglich.
Grundsätzlich sollte in einem solchen Fall eher die Durchführung
einer gleichwertigen Prüfung mit geringerem Zeitaufwand in Betracht
gezogen werden, anstatt die offizielle Prüfung auf zwei Tage aufzuteilen.
- Personelle
Hilfestellungen können folgender Art sein:
- Hilfestellungen in der
persönlichen Autonomie (Bewegung, Toilette,
Essen ..); dazu sollte die entsprechende Betreuungsperson zur Verfügung
stehen und bei Bedarf gerufen werden können
- Hilfestellung bei der
Durchführung der Prüfungsaufgaben im
Sinne einer Hilfe beim Durchblättern von der Kommission genehmigten
Unterlagen (Wörterbücher usw.), Hilfestellung beim Umgang mit
Geräten, Schreiben auf Ansage des Kandidaten. Diese Hilfestellungen
werden von der Integrationslehrperson bzw. einer Lehrperson des Klassenrates
durchgeführt, die dieselben Funktionen auch während des Schuljahres
innehatte. Die Integrationslehrperson ist nicht Mitglied der Prüfungskommission.
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