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... gleichwertiger Prüfungsaufgaben
bei den Abschlussprüfungen der Oberschule
Als gleichwertig können folgende Formen von Prüfungsaufgaben
betrachtet werden:
- Die offiziellen Prüfungsaufgaben werden mit Hilfe technischer
Hilfsmittel ausgeführt (Computer, Schreibmaschinen, Lesegeräte)
bzw. der Integrationslehrperson angesagt. Sollte es notwendig sein, die
Prüfung
in einem anderen Raum durchzuführen, damit die anderen Kandidaten
nicht gestört werden, so muss die Kommission eine entsprechende
zusätzliche Aufsicht einsetzen.
- Die Aufgaben werden mit
anderen Modalitäten ausgeführt: Wesentliche
Schwerpunkte werden herausgefiltert, die Aufgaben werden anders strukturiert
(es gilt durch eine Vereinfachung der Vorgabe trotzdem für den Bereich
wesentliche Kompetenzen zu überprüfen). Die Schwierigkeit bei
dieser Form besteht darin, dass die Abänderung in relativ kurzer
Zeit erstellt werden muss, damit der Kandidat nicht zu lange auf seine
Aufgaben warten muss.
- Die Kommission erstellt eigene Prüfungsaufgaben mit Inhalten,
die sich von den offiziellen Prüfungsaufgaben unterscheiden aber
gleichwertig in der Überprüfung der für diesen Studientitel
notwendigen Endkompetenzen sind. Die Prüfung muss auch in Einklang
stehen mit dem erfolgten Bildungsverlauf.
- Beim mündlichen Prüfungsgespräch
werden ebenso die aus der Behinderung entstehenden Beeinträchtigungen
berücksichtigt
und die entsprechenden Hilfen vorgesehen.
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