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Formen und Möglichkeiten...

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... gleichwertiger Prüfungsaufgaben bei den Abschlussprüfungen der Oberschule

Als gleichwertig können folgende Formen von Prüfungsaufgaben betrachtet werden:

  • Die offiziellen Prüfungsaufgaben werden mit Hilfe technischer Hilfsmittel ausgeführt (Computer, Schreibmaschinen, Lesegeräte) bzw. der Integrationslehrperson angesagt. Sollte es notwendig sein, die Prüfung in einem anderen Raum durchzuführen, damit die anderen Kandidaten nicht gestört werden, so muss die Kommission eine entsprechende zusätzliche Aufsicht einsetzen.
  • Die Aufgaben werden mit anderen Modalitäten ausgeführt: Wesentliche Schwerpunkte werden herausgefiltert, die Aufgaben werden anders strukturiert (es gilt durch eine Vereinfachung der Vorgabe trotzdem für den Bereich wesentliche Kompetenzen zu überprüfen). Die Schwierigkeit bei dieser Form besteht darin, dass die Abänderung in relativ kurzer Zeit erstellt werden muss, damit der Kandidat nicht zu lange auf seine Aufgaben warten muss.
  • Die Kommission erstellt eigene Prüfungsaufgaben mit Inhalten, die sich von den offiziellen Prüfungsaufgaben unterscheiden aber gleichwertig in der Überprüfung der für diesen Studientitel notwendigen Endkompetenzen sind. Die Prüfung muss auch in Einklang stehen mit dem erfolgten Bildungsverlauf.
  • Beim mündlichen Prüfungsgespräch werden ebenso die aus der Behinderung entstehenden Beeinträchtigungen berücksichtigt und die entsprechenden Hilfen vorgesehen.
         
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