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Von den verschiedenen RRL, die in den letzten Jahren in Folge des Bildungsgesetzes (5/2008) von der Landesregierung verabschiedet worden sind, sind jene des Kindergartens die ersten. Sie stellen das Kind in den Mittelpunkt als lernendes und forschendes Wesen von Anfang an.
Dem Umgang mt Vielfalt ist ein ganzer Abschnitt gewidmet:
"Unterschiede bezüglich Geschlecht, Alter, Herkunft, Kultur, Religion, Begabungen und die körperliche
Individualität ergeben den Reichtum einer gesellschaftlich vielstimmigen Welt. Die
Unterschiede in der Entwicklung der kindlichen Begabungen und Fähigkeiten werden genauso
wie die Stärken und Schwächen der Jungen und Mädchen wahrgenommen und wertgeschätzt
und als Ausdruck ihrer Persönlichkeit anerkannt. Unterschiedlichkeit bedeutet Reichtum, denn
daraus erwachsen beziehungsreiche Lernsituationen, die zu größerem, individuellem und gemeinsamem
Lerngewinn führen. Das Konzept der inklusiven Bildung erkennt in der Vielfalt
menschlicher Ausdrucksformen einen besonderen Wert. Deshalb zielt dieser Ansatz darauf ab,
alle Kinder – Kinder anderer Sprachen und Kulturen, Kinder mit Migrationshintergrund, Kinder
mit Beeinträchtigungen, Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko und Kinder mit besonderen
Begabungen – zu einer Lerngemeinschaft zusammenzuführen. Kinder, die durch gemeinsames
Leben und Lernen lebendige Vielfalt erfahren, können zu einer solidarischen Kindergemeinschaft
zusammenwachsen und auf diese Weise die grundlegenden Kompetenzen zur Bewältigung
der Herausforderungen in einer globalisierten Welt erwerben."
Quelle: RRL des Kindergartens (2008),s.17 |