Integration
- Aspekte einer Vision
Der Begriff Inklusion
kann nur im Zusammenhang mit einem Menschen- und Weltbild Gestalt
annehmen, das als ganzheitlich bzw. als integral zu bezeichnen
ist.
Aus einem integralen
Blickwinkel ist jeder Mensch ein "Integrum", eine integrierte Einheit
von "Biologischem, Psychischem und Sozialem" (Feuser, G.: Behinderte Kinder
und Jugendliche - Zwischen Integration und Aussonderung. Wissenschaftliche
Buchgesellschaft Darmstadt 1995, S.173.), wie Pestalozzi es ausdrückt
also eine Einheit aus Kopf, Hand und Herz. Jeder Mensch hat folglich ein
unteilbares Anrecht darauf als gleichwertig und gleichberechtigt respektiert
zu werden sowie selbstbestimmter Gestalter seines Lebens innerhalb der
Gesellschaft zu sein, ungeachtet der ihm möglichen oder nicht möglichen
Leistungen.
Dieses Bild vom Menschen
als Integrum löst jenes ab, das den Wert des Menschen an dessen Produktivität
misst und im Hinblick auf genormte Leistungskriterien Individuen als "defekt"
und "defizitär" klassifiziert.
Geht man von dieser
Vorstellung von Mensch und Sein aus, erübrigt sich die Notwendigkeit von
Integration, da eine humane und demokratische Gesellschaft keinen Menschen
aus ihrer Mitte ausschließt. Nach dem Denk- und Handlungsmodell der Inklusion
kann jedes Individuum also darauf vertrauen, dass seine Bedürfnisse und
Interessen von der Gesellschaft ohne Selektion und Segregation gewahrt
und vertreten werden, da separierende Sondersysteme nicht zu rechtfertigen
sind:
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