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Bestimmungen zur Bewertung an der Grundschule

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Paggi Edith
 

 

In Bezug auf die Grundschule ist anzumerken, dass diese Bestimmungen eng mit der Umsetzung der Schulreform zusammenhängen, die eine Abschaffung der Prüfung nach Abschluss der Grundschule vorsieht.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass in der Grundschule laut den derzeitigen Bestimmungen nur in Ausnahmefällen und aufgrund eines verbindlichen Gutachtens der Klassenkonferenz die Versetzung in die nächste Klasse verweigert werden kann.

Es müssen also auch bei Schülern mit Behinderung schwerwiegende Gründe vorhanden sein, die es für seine Lern- und Sozialentwicklung sinnvoller erscheinen lassen, mehr Zeit für den gesamten Lernprozess zu veranschlagen, als normal vorgesehen ist. Jeder Wechsel der Klasse und somit der Mitschüler sowie der anderen Bezugspersonen erschwert mitunter auch den Lern- und Entwicklungsprozess.

Schüler/innen mit Behinderung haben grundsätzlich das Recht mit gleichaltrigen Mitschülern und Mitschülerinnen die Schule zu besuchen, auch wenn es sich um schwere Behinderungen handelt und die Entwicklungsspanne zwischen den Schülern und Schülerinnen sehr weit auseinanderklafft.

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Letzte Aktualisierung: 16.09.2004
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003