In Bezug auf die Grundschule ist anzumerken, dass diese Bestimmungen
eng mit der Umsetzung der Schulreform zusammenhängen,
die eine Abschaffung der Prüfung nach Abschluss der Grundschule
vorsieht.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in der Grundschule laut
den derzeitigen Bestimmungen nur in Ausnahmefällen und aufgrund
eines verbindlichen Gutachtens der Klassenkonferenz die Versetzung in
die nächste Klasse
verweigert werden kann.
Es müssen also auch bei Schülern mit
Behinderung schwerwiegende Gründe vorhanden sein, die es für
seine Lern- und Sozialentwicklung sinnvoller erscheinen lassen, mehr
Zeit für den gesamten Lernprozess zu veranschlagen, als normal vorgesehen
ist. Jeder Wechsel der Klasse und somit der Mitschüler sowie der
anderen Bezugspersonen erschwert mitunter auch den Lern- und Entwicklungsprozess.
Schüler/innen mit Behinderung haben grundsätzlich das Recht mit gleichaltrigen Mitschülern und Mitschülerinnen die Schule
zu besuchen, auch wenn es sich um schwere Behinderungen handelt und die
Entwicklungsspanne zwischen den Schülern und Schülerinnen sehr
weit auseinanderklafft.
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