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In den letzten Jahren hat sich die Praxis der Bewertungen bei Fach-
und Abschlussprüfungen bei Schülern und Schülerinnen mit
einer Behinderung z.T. grundlegend geändert. Ausgelöst wurde
dies durch eine andere Sichtweise von
Leistungseinschätzung und
Leistungsbewertung bei Menschen mit Behinderung im Sinne des Übergangs
von einer defizitorientierten zu einer kompetenzorientierten Beschreibung.
Nach Abschluss der dreijährigen Fachschulen, aber auch der beruflichen
Ausbildungsgänge, sowie der Abschlussprüfungen der Oberstufen
staatlicher Art ist für Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung,
die einen allgemeinen Abschluss nicht schaffen, die Möglichkeit
vorgesehen differenzierte Abschlussprüfungen abzulegen.
Diese führen
zwar nicht zum Erlangen eines Diploms, die Schüler/innen erhalten
jedoch eine Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen, Kenntnisse
und Fertigkeiten, die als Bildungsguthaben bei weiteren Ausbildungsangeboten
genutzt werden können bzw. eine gute Grundlage für die Arbeitseingliederung bieten.
Dieses Dokument ist in Zusammenarbeit zwischen
- den Schulämtern
der drei Sprachgruppen,
- der Abteilungen für die Berufsbildung für
deutsche, ladinische und italienische Sprache,
- der Abteilung für
land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung,
- dem Amt für
Gesundheitssprengel,
- dem Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden
und
- dem Arbeitsamt
ausgearbeitet worden.
Ziel dieser Arbeit war es, auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation
der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ein Dokument
zu erstellen, das eine einheitliche Form der Beschreibung und folge dessen
auch der Sprache verwendet und somit auch die Kommunikation
zwischen Schulen, Ämtern und später auch den Arbeitgebern erleichtert.
Das Dokument kann somit in verschiedenen pädagogischen Situationen
eingesetzt werden
- zur Erstellung Individueller
Erziehungspläne,
- zur Erstellung des
Funktionellen Entwicklungsprofils
- zur Erstellung der Kompetenzbeschreibungen
beim Übertritt von
der Mittelschule in eine weiterführende Schule, wenn der Schüler/die
Schülerin kein Diplom erhält,
- nach Abschluss der
Bildungspflicht, um die Eingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern,
- zur Erstellung der
Kompetenzbeschreibung beim Abschluss weiterführender
Schulen.
Diese Handreichung bietet Beschreibungsmöglichkeiten für eine
Vielzahl von Kompetenzen und Fähigkeiten auf sehr unterschiedlichen
Fähigkeitsniveaus.
Bei jedem Schüler, bei jeder Schülerin
sind deshalb nur jene Bereiche in die Beschreibung aufzunehmen, die dem
aktuellen Kompetenzstand entsprechen. Die Beschreibungen sind demnach
nicht wortwörtlich zu übernehmen, sondern in Kann-Formulierungen umzuwandeln und an die schulspezifischen
Besonderheiten anzupassen (z.B.
der/die Schüler/in kann einfache Handlungen durchführen: er/sie
kann mit Anleitung Gegenstände in ein Regal einordnen).
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