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Bestimmungen zur Abschlussprüfung für Schüler/innen mit FD an den Oberschulen

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Paggi Edith
 

 

Ministerialverordnung vom 4. Februar 2000
Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 26. Mai 2000, Nr. 27
Ministerialverordnung vom 4. April 2003, Nr. 35

Grundsätzlich wird unterschieden

  • zwischen Schülern und Schülerinnen, die einen gleichwertigen Abschluss erhalten und
  • Schülern und Schülerinnen mit einem differenzierten Abschluss.
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Letzte Aktualisierung: 04.02.2005
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003