| Beschluss
          der Landesregierung vom 10. April 2006, Nr. 1189 zur „Schulreform
          ab dem Schuljahr 2006/2007 in den deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen“   Entwurf
          der Landesrichtlinien für die Erstellung der personenbezogenen
      Lernpläne (April 2006) |  | Mit Beschluss vom 10.
          April 2006, Nr. 1189 hat die Landesregierung die weitere Anwendung
        der Schulreform
        in den
        deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2006/2007
        genehmigt.   Der Beschluss Nr. 1189/2006 stellt im Wesentlichen eine Übergangsregelung        bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes zum Bildungssystem des Landes
        dar und soll eine weitere systematische Auseinandersetzung der Schulen
        mit den Grundsätzen der Schulreform ermöglichen. Die autonomen
        Schulen wenden den genannten Beschluss unter Berücksichtigung der
        Bedürfnisse vor Ort und in Ausübung ihrer didaktischen und
        organisatorischen Autonomie an.  Die inhaltlichen Schwerpunkte des Beschlusses sind: 
         die Verwirklichung der Grundsätze der Schulreform in
            allen Klassen der deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr
          2006/2007 
die Regelung der Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler
          in der Grund- und Mittelschule mit einer Gliederung der Unterrichtszeit
        in einen Kernbereich, Wahlpflichtbereich und Wahlbereich
der Zeitplan
          und die Modalitäten der graduellen Einführung
          von Englisch im zweiten Biennium der Grundschule mit einer Erprobungsphase
          im kommenden Schuljahr 2006/2007 und der geplanten definitiven Einführung
          von „Englisch“ in den vierten Klassen der Grundschule im
        Schuljahr 2007/2008
 die individuelle Lernberatung der Schülerinnen
          und Schüler,
          wobei die Schule jeder Schülerin und jedem Schüler eine persönliche
          Lernberaterin bzw. einen persönlichen Lernberater zuweist; die
          Zuweisung erfolgt durch die Schulführungskraft unter Berücksichtigung
          der vom Lehrerkollegium ausgearbeiteten Kriterien für die Umsetzung
        der Lernberatung
 die Einführung des Portfolios
            der individuellen Kompetenzen unter Berücksichtigung des Europäischen Sprachenportfolios
 die Genehmigung eigener Landesrichtlinien für die Fächer „Deutsch“, „Italienisch
        Zweite Sprache“ und „Englisch“
 die Anwendung          im Versuchswege der an die Bedürfnisse der deutschsprachigen
          Schule angepassten Entwürfe der Landesrichtlinien für die
          Erstellung der personenbezogenen Lernpläne in den anderen Fächern |