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Handreichung zum fächerübergreifenden Lernbereich
Gesellschaftliche Bildung


Die Handreichung als Unterstützungsangebot  

Die Handreichung zu den Rahmenrichtlinien für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung für die Grund-, Mittel- und Oberschule in Südtirol dient als Hilfestellung bei der Ausarbeitung des Schulcurriculums und bei der Planungsarbeit zur Umsetzung der angestrebten Bildungsziele.  

Sie bietet Schulen, Fachgruppen, Klassenräten und Lehrpersonen eine Orientierungshilfe für die curriculare Planung und gibt Anregungen für die Umsetzung der Bildungsziele im Unterricht.  

Sie enthält Angaben zu den acht Teilbereichen des fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung bzw. zu einzelnen Bildungszielen der Teilbereiche getrennt nach Grund-, Mittel- und Oberschule:

  • Persönlichkeit und Soziales  
  • Kulturbewusstsein
  • Recht und Politik
  • Wirtschaft und Finanzen  
  • Nachhaltigkeit  
  • Gesundheit  
  • Mobilität  
  • Digitalisierung

Die Handreichung wird fortlaufend erweitert und angepasst.


Aufbau der Handreichung

Ausgehend von den verbindlichen kompetenzorientierten Bildungszielen der Rahmenrichtlinien für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung enthält die Handreichung in weiteren vier Abschnitten Angaben zu folgenden Aspekten:

  • Konkretisierung, Vorgehen im Unterricht
  • Materialien
  • Querverweise, Literatur, Links  
  • Zusammenarbeit mit Organisationen/Umfeld

In den Abschnitten Konkretisierung/Vorgehen im Unterricht und Auflistung von Materialien wird eine Auswahl von praktischen Beispielen angeführt; viele davon werden an den Schulen bereits umgesetzt, und es gibt an verschiedenen Schulen zahlreiche weitere Projekte und Vorhaben bzw. Formen der Umsetzung.

Um eine übersichtlichere Verknüpfung mit den Materialien, Links etc. herzustellen, sind die Bildungsziele innerhalb eines Teilbereichs gebündelt. Bei der Erstellung des Curriculums kann von dieser Bündelung durchaus auch abgesehen werden.

Die Verlinkung zur Handreichung der Gesellschaftlichen Bildung für die drei Schulstufen finden Sie links in der blauen Spalte.

Die curriculare Planung  

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für die Einführung des fächerübergreifenden Lernbereiches Gesellschaftliche Bildung war das Staatsgesetz Nr. 92 vom 20. August 2019 “Introduzione dell’insegnamento scolastico dell’educazione civica”, das auch in Südtirol umgesetzt werden musste.  

Die Rahmenrichtlinien für die Schulen in Südtirol sind mit Beschlüssen der Landesregierung definiert (Nr. 81 vom 19.01.2009 für die Unterstufe, Nr. 2040 vom 13.12.2010 für die Oberschulen). Um einerseits das oben genannte Staatsgesetz zur „Educazione civica“ an die lokalen Bedürfnisse und Erfordernisse anzupassen und andererseits den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung in die Rahmenrichtlinien aufzunehmen, wurden die genannten Beschlüsse der Landesregierung, durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 244 vom 07. 04. 2020  abgeändert.

Die Verlinkung zu den Rechtsquellen finden Sie links in der blauen Spalte.

Zuständigkeiten  

Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung erarbeitet das Lehrerkollegium das diesbezügliche Schulcurriculum für die jeweilige Schule. Im Schulcurriculum wird für jede Klassenstufe festgelegt,

  • welche kompetenzorientierten Bildungsziele in der jeweiligen Klassenstufe angestrebt werden,  
  • an welchen Themen / Inhalten gearbeitet wird,
  • in welchen Unterrichtstätigkeiten bzw. Unterrichtsfächern die vorgeschriebenen Jahresstunden vorgesehen sind.

Für jede Klasse wird von der Schulführungskraft eine Lehrperson des Klassenrates damit beauftragt, den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung zu koordinieren. Es wird empfohlen, auf Schulebene eine Lehrperson als Koordinator*in (laut Landeskollektivvertrag) für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung zu ernennen.  

Curriculare Planung als längerfristiger Prozess

Die curriculare Planung basiert auf den Rahmenrichtlinien, auf den Erfahrungen der Lehrpersonen sowie auf der Ausrichtung und Tradition der Schule. Daher sollten bei der Erarbeitung und Umsetzung des Schulcurriculums folgende Schritte beachtet werden:

Bestandsaufnahme

Die Arbeit am Curriculum sollte mit einer Bestandsaufnahme beginnen, bei der die bisher erarbeiteten und verwendeten Planungsgrundlagen Berücksichtigung finden,  zum Beispiel für die Grund- und Mittelschule die Schulcurricula zu Leben in der Gemeinschaft und Kommunikations- und Informationstechnologie sowie für die Oberschule das Schulcurriculum für die Übergreifenden Kompetenzen und die fächerübergreifenden Lernangebote.

Kontrastierung

Im zweiten Schritt geht es darum, Übereinstimmungen, möglicherweise aber auch Unterschiede auch im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen zu den vorgegebenen Rahmenrichtlinien festzustellen und daraus Folgerungen für die curriculare Planung abzuleiten.  

Projektplanung  

Für die Erarbeitung des Curriculums ist es sinnvoll, Ziele, Arbeitsschritte und Verantwortlichkeiten im Vorfeld zu planen und Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen zu treffen, z. B. bei einem Pädagogischen Tag. Die Schulführungskraft übernimmt die Projektleitung und erstellt unter Einbezug des Koordinators/der Koordinatorin, von Lehrpersonen oder Gruppen, die Erfahrung mit Planung von Entwicklungen haben, den Gesamtprojektplan.

Erarbeitung

Im vierten Schritt führen Fachgruppen und Klassenräte die curriculare Planung in den fächerübergreifenden Lernbereichen und in den Fächern durch, bestimmen inhaltliche Schwerpunktsetzungen für die jeweilige Klassenstufe und legen eine zeitliche Struktur fest. Die Bildungsziele sind am Ende jeder Schulstufe zu erreichen.  Fachgruppen und Klassenräte treffen auch Absprachen über methodische Vorgehensweisen.

Reflexion und Evaluation

In regelmäßigen Abständen wird die Umsetzung des Schulcurriculums reflektiert und es werden Anpassungen vorgenommen.  

Das Curriculum der Schule ist Teil des Dreijahresplans des Bildungsangebotes, wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

Die Handreichung wurde von der Arbeitsgruppe bestehend aus Insp. Rosmarie Niedermair, Insp. Barbara Pobitzer, Silvia Kaser, Elisabeth Mairhofer und Karin Tanzer in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pädagogischen Abteilung Harald Angerer, Hanno Barth, Beatrix Christanell, Rosmarie de Monte Frick, Susanne Hellrigl, Christian Laner, Daniel Karl Mascher, Paolo Morandi, Verena Niederegger, Inge Niederfriniger, Brigitte Regele, Gudrun Schmid, Evi Schwienbacher, Dorothea Staffler, Dagmar Steurer und der Arbeitsgruppe „Schulen auf dem Weg zu einem Gesamtsprachencurriculum" unter der wissenschaftlichen Begleitung von Prof. Bettina Zurstrassen erarbeitet.

Bozen, August 2020