Inklusion und digitale Medien
Es ist die Aufgabe der inklusiven Schule, für alle Schüler*innen Chancengleichheit zu garantieren und das gemeinsame Lernen zu ermöglichen. Rechtliche Grundlagen sind das Gesetz 104/1992, das Gesetz 170/2010, die Ministerialrichtlinien vom 27.12.2012 und das Ministerialrundschreiben vom März 2013.
Digitale Medien kommen der Vielfalt in den Lernzugängen entgegen und können damit die inklusive (Fach-)Didaktik bereichern.
Grundsätzliche Überlegungen zu Maßnahmen der Differenzierung finden Sie hier: Differenzierungsmöglichkeiten
Auf dieser Seite sammeln wir Anregungen für alle Schulstufen und Empfehlungen von erprobten Anwendungen.
Digitale Medien sind in ständigem Wandel, deshalb bitten wir Sie, Ihre Erfahrungen einzubringen und uns interessante Tools zu empfehlen, damit wir die Seite laufend anpassen und erweitern können.
Vorschläge für digitale Tools
Individuelle Hilfsmittelberatungen bieten folgende Fachstellen:
Überbetrieblicher Dienst für Hörgeschädigte
Schulberatung des Blindenzentrums
Hilfsmittelberatung bei Independet L
Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation
Das Referat Inklusion stellt einige Hilfsmittel zur Ausleihe zur Verfügung.