Die NS-Euthanasie, die unter dem Decknamen T4 durchgeführt wurde, wurde ab dem Jahr 1939 im deutschen Reich ausgeführt.
Für körperlich oder geistig behinderte Kinder wurde die „Kindereuthanasie“ eingeführt. Die Menschen wurden durch Medikamente oder Verhungernlassen getötet.
Nach dem Tod bzw. der Ermordung der geistig oder körperlich als behindert bezeichneten Menschen wurde den Familien ein Schreiben zugesandt, in dem ein natürlicher Tod als Grund für das abrupte Ableben genannt wurde.
Besonders die Gehirne dieser Patienten waren begehrte Forschungspräparate. Viele Ärzte wollten an ihnen Versuche und Analysen durchführen. |