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Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN)

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Nicht nur aus rassistischen Gründen, sondern auch auf Grund von geistigen und körperlichen Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen wurden Menschen im Nationalsozialismus verfolgt.

Durch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN),  aus dem Jahr 1933, entstanden neue Wege im Umgang mit Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen. Anfangs wurden verhaltensauffällige Menschen und auch Kinder jeden Alters, die bereits wegen eines psychischen oder körperlichen Defizits/Erkrankungen in Behandlung waren, durch eine Kommission in Listen verzeichnet.

Später wurden auch Menschen mit Diagnosen wie Alkoholismus und Depressionen in diese Listen aufgenommen. In den nächsten Schritten wurden sie durch fadenscheinige Ausreden von ihren Familien getrennt und in eigens dafür eingerichtete oder umgebaute Kliniken untergebracht.

Viele von den Menschen, die auf den Listen verzeichnet wurden, kamen auch direkt in ein Konzentrationslager. In den Kliniken wurde nach dem Erlass des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ Sterilisationen vorgenommen. Sehr häufig geschah dies unter Zwang. Auch große Teile von jüdischen Deportierten wurden zwangssterilisiert.

Sollte eine Frau, die in eine dieser Kategorien gefallen war, bereits schwanger sein, so wurde sie zur Abtreibung gezwungen.

         
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