Die Talbewohner   verwalteten sich eigenständig mithilfe von Vertretern: Der Vorsitzende   („Scario“), die Geschworenen („Giurati“) und Vertreter der „Regole“ („Regolani“)   wurden durch ein demokratisches Verfahren jedes Jahr neu ernannt.  
                                               
Das   Tal hatte eine eigene Satzung namens „del comun, del civil, del criminal"   (Gemeinschafts-, Zivil- und Strafgesetz), sowie eine Waldordnung („li ordini de   boschi"), die das Leben und die sozialen Beziehungen der Bevölkerung regelten.   Die Familienoberhäupter wurden mindestens einmal im Jahr vom „banco de la reson"   einberufen.  
 
Der Vorsitzende hatte die Aufgabe, die gesamte Gemeinschaft   auch bei den äußeren Behörden, wie z. B. dem Fürstbischof in Trient und in   besonderen Fällen dem Grafen von Tirol, zu vertreten. Er war außerdem der   Verwalter des Gemeinschaftsvermögens und bediente sich dafür des „Consiglio dei   Regolani“ (Rat der „Regolani“ - Vertreter der Taldörfer).  
											  Der Vorsitzende und   die Geschworenen saßen bei der Regelung rechtlicher Angelegenheiten neben dem Richter, dem Bischofsvikar. Ihre Präsenz als Beisitzende des Richters war   Pflicht, denn sonst hatten die Urteilsprüche keine Gültigkeit; diese   Voraussetzung stammte aus dem alten germanischen Recht, nach dem die Bevölkerung   selbst ihre internen zivil- und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten regelte.   Der fremde Richter war sozusagen nur der Rechtsberater. 
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