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Der Antrag um Abklärung eines Kindes, eines/r Jugendlichen mit Schwierigkeiten

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    Edith Brugger-Paggi

 

 

 

Kinder, die bereits bei der Geburt aufgrund verschiedenster Ursachen eine Schädigung aufweisen, sind den Diensten für Kinderrehabilitation bereits vor Eintritt in den Kindergarten bekannt und werden therapeutisch begleitet. Frühzeitige therapeutische Maßnahmen sind wichtig, um das Kind in seinen ersten Entwicklungsschritten zu fördern. Diese Kinder kommen demnach schon mit einer Funktionsdiagnose in den Kindergarten.

Bei anderen Kindern/Schülern/Schülerinnen werden Entwicklungsverzögerungen, bzw. Schwierigkeiten erst im Kindergarten, bzw. in der Schule festgestellt.
 

 

 

Hier gilt es nun von Seiten des Kindergartens bzw. der Schule aufgrund gezielter Beobachtungen einen schriftlichen Antrag um Abklärung über die festgestellten Schwierigkeiten an die Dienste der Gesundheitsbezirke zu schicken.

Dieser Antrag um Abklärung darf nur im Einvernehmen mit den Eltern erfolgen.

Die Fachdienste der Gesundheitsbezirke klären daraufhin ab, ob es sich bei den festgestellten Schwierigkeiten um effektive Beeinträchtigungen bzw. gravierende Störungen handelt, oder vielmehr um Schwierigkeiten anderer Genese, die durch interne schulische Maßnahmen aufzufangen sind.

Die Motive, die zu einem Antrag um Abklärung eines Kindes/Schülers/einer Schülerin an die Gesundheitsdienste führen, sind sehr unterschiedlich:

  • Hoffnung auf die Zuweisung zusätzlichen Personals
  • Bestätigung der eigenen Beobachtungen
  • Abklärung der gemachten Beobachtungen
  • Hilfe für eine gezieltere Förderung des Kindes/Schülers/der Schülerin.

Deshalb ist es wichtig, bereits beim Antrag spezifische Fragestellungen anzugeben, damit die Fachkräfte der Sanitätsbetriebe in der Abklärung gezielter vorgehen können.
 

 

Weitere Infos zur Funktionsdiagnose

 

Stellen die Fachdienste der Gesundheitsbezirke eine effektive Störung bzw. eine Schädigung fest, die Grundlage für eine Beeinträchtigung mit weitreichenden Auswirkungen ist , so wird eine Funktionsdiagnose erstellt; bei Störungsbildern mit eingegrenzten Auswirkungen wird ein klinisch psychologischer Befund erstellt. Die Übermittlund der Ergebnisse der Abklärung an Kindergarten und Schule erfolgt nur bei Einverständnis der Eltern. Erhält der Kindergarten, die Schule kein Ergebnis der Abklärung, bekommen sie auf Anfrage die Informationen darüber, ob eine Abklärung erfolgt ist.

 

         
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