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Vertraulichkeits-Vereinbarung

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Fragen

 

 

Grundsätze

 


Schweiger

Diskretion ist Pflicht

Vereinbaren Sie an Ihrer Schule Regeln zu Ihrem Umgang mit:

Datenhoheit

Transparenz

Verschwiegenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir setzen uns mit wichtigen Fragen auseinander:

Was ist unser Motto?
Wie gehen wir mit Fragen im Daten- und Personenschutz um
?
Wo hört der Schutz von Daten bzw. Personen auf?
Wie wählen wir Themen und Fragen der Evaluation?
Worüber kann/soll wem berichtet werden?
Wie können wir dafür sorgen, dass die Arbeit möglichst produktiv wird?

Wir arbeiten an Grundsätzen, z.B.:

Offenheit innerhalb des Teams und gegenseitiges Vertrauen ermöglichen eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung.

Eigentümer der "Daten" (Beobachtungen, Aussagen ...) ist die jeweils betroffene Person. Sie entscheidet, was damit geschieht bzw. nicht geschehen darf.

Verantwortung vor Unterlassung: Wo bewusst auf die Meldung von einschneidenden Problemen und die Beanspruchung von Hilfe verzichtet wird, tragen die darum wissenden Personen die Verantwortung für allfällige Konsequenzen.

Die Evaluationsgegenstände ergeben sich aus den Schwerpunkten im Schulentwicklungsprozess bzw. dem Untersuchungsbedarf, den die Schule (Kollegium, Schulleitung, Behörde ...) anmeldet.

Evaluationsbericht: Themen und Verfahren der Evaluationsarbeit werden in einem jährlichen Evaluationsbericht dokumentiert, der auf folgende Fragen eingeht:

Was wurde untersucht? In welchem Umfang?
Mit welchen Methoden und Instrumenten?
Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

Berichte an Leitungsorgane sind grundsätzlich anonymisiert und setzen das ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten voraus.

Verschwiegenheit: Die Diskretionspflicht nach außen erlischt nicht nach dem Abschluss der Arbeit.

[Maria Vötter - frei nach Anton Strittmatter, 1996]

 
         
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