Wir setzen uns mit wichtigen
Fragen auseinander:
Was
ist unser Motto?
Wie gehen wir mit Fragen im Daten- und Personenschutz um?
Wo hört der Schutz von Daten bzw. Personen auf?
Wie wählen wir Themen und Fragen der Evaluation?
Worüber kann/soll wem berichtet werden?
Wie können wir dafür sorgen, dass die Arbeit möglichst
produktiv wird?
Wir
arbeiten an Grundsätzen, z.B.:
Offenheit
innerhalb des Teams und gegenseitiges Vertrauen
ermöglichen eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung.
Eigentümer
der "Daten" (Beobachtungen, Aussagen ...) ist die jeweils
betroffene Person. Sie entscheidet, was damit geschieht bzw. nicht geschehen
darf.
Verantwortung
vor Unterlassung: Wo bewusst auf die Meldung von einschneidenden
Problemen und die Beanspruchung von Hilfe verzichtet wird, tragen die
darum wissenden Personen die Verantwortung für allfällige Konsequenzen.
Die Evaluationsgegenstände
ergeben sich aus den Schwerpunkten im Schulentwicklungsprozess bzw. dem
Untersuchungsbedarf, den die Schule (Kollegium, Schulleitung, Behörde
...) anmeldet.
Evaluationsbericht:
Themen und Verfahren der Evaluationsarbeit werden in einem jährlichen
Evaluationsbericht dokumentiert, der auf folgende Fragen eingeht:
Was wurde
untersucht? In welchem Umfang?
Mit welchen Methoden und Instrumenten?
Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Berichte an Leitungsorgane sind
grundsätzlich anonymisiert und setzen das ausdrückliche Einverständnis
aller Beteiligten voraus.
Verschwiegenheit:
Die Diskretionspflicht nach außen erlischt nicht nach dem Abschluss
der Arbeit.
[Maria
Vötter - frei nach Anton Strittmatter, 1996] |