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Schulreform ab dem Schuljahr 2006/2007

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Beschluss der Landesregierung vom 10. April 2006, Nr. 1189 zur „Schulreform ab dem Schuljahr 2006/2007 in den deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen“

 

Entwurf der Landesrichtlinien für die Erstellung der personenbezogenen Lernpläne (April 2006)

 

Mit Beschluss vom 10. April 2006, Nr. 1189 hat die Landesregierung die weitere Anwendung der Schulreform in den deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2006/2007 genehmigt.

Der Beschluss Nr. 1189/2006 stellt im Wesentlichen eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes zum Bildungssystem des Landes dar und soll eine weitere systematische Auseinandersetzung der Schulen mit den Grundsätzen der Schulreform ermöglichen.

Die autonomen Schulen wenden den genannten Beschluss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse vor Ort und in Ausübung ihrer didaktischen und organisatorischen Autonomie an.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Beschlusses sind:

  • die Verwirklichung der Grundsätze der Schulreform in allen Klassen der deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2006/2007
     
  • die Regelung der Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Grund- und Mittelschule mit einer Gliederung der Unterrichtszeit in einen Kernbereich, Wahlpflichtbereich und Wahlbereich
     
  • der Zeitplan und die Modalitäten der graduellen Einführung von Englisch im zweiten Biennium der Grundschule mit einer Erprobungsphase im kommenden Schuljahr 2006/2007 und der geplanten definitiven Einführung von „Englisch“ in den vierten Klassen der Grundschule im Schuljahr 2007/2008
     
  • die individuelle Lernberatung der Schülerinnen und Schüler, wobei die Schule jeder Schülerin und jedem Schüler eine persönliche Lernberaterin bzw. einen persönlichen Lernberater zuweist; die Zuweisung erfolgt durch die Schulführungskraft unter Berücksichtigung der vom Lehrerkollegium ausgearbeiteten Kriterien für die Umsetzung der Lernberatung
     
  • die Einführung des Portfolios der individuellen Kompetenzen unter Berücksichtigung des Europäischen Sprachenportfolios
     
  • die Genehmigung eigener Landesrichtlinien für die Fächer „Deutsch“, „Italienisch Zweite Sprache“ und „Englisch“
     
  • die Anwendung im Versuchswege der an die Bedürfnisse der deutschsprachigen Schule angepassten Entwürfe der Landesrichtlinien für die Erstellung der personenbezogenen Lernpläne in den anderen Fächern
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Letzte Aktualisierung: 20.04.2006
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003