Beschluss
der Landesregierung vom 10. April 2006, Nr. 1189 zur „Schulreform
ab dem Schuljahr 2006/2007 in den deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen“
Entwurf
der Landesrichtlinien für die Erstellung der personenbezogenen
Lernpläne (April 2006) |
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Mit Beschluss vom 10.
April 2006, Nr. 1189 hat die Landesregierung die weitere Anwendung
der Schulreform
in den
deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2006/2007
genehmigt.
Der Beschluss Nr. 1189/2006 stellt im Wesentlichen eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes zum Bildungssystem des Landes
dar und soll eine weitere systematische Auseinandersetzung der Schulen
mit den Grundsätzen der Schulreform ermöglichen.
Die autonomen
Schulen wenden den genannten Beschluss unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse vor Ort und in Ausübung ihrer didaktischen und
organisatorischen Autonomie an.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Beschlusses sind:
- die Verwirklichung der Grundsätze der Schulreform in
allen Klassen der deutschsprachigen Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr
2006/2007
- die Regelung der Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler
in der Grund- und Mittelschule mit einer Gliederung der Unterrichtszeit
in einen Kernbereich, Wahlpflichtbereich und Wahlbereich
- der Zeitplan
und die Modalitäten der graduellen Einführung
von Englisch im zweiten Biennium der Grundschule mit einer Erprobungsphase
im kommenden Schuljahr 2006/2007 und der geplanten definitiven Einführung
von „Englisch“ in den vierten Klassen der Grundschule im
Schuljahr 2007/2008
- die individuelle Lernberatung der Schülerinnen
und Schüler,
wobei die Schule jeder Schülerin und jedem Schüler eine persönliche
Lernberaterin bzw. einen persönlichen Lernberater zuweist; die
Zuweisung erfolgt durch die Schulführungskraft unter Berücksichtigung
der vom Lehrerkollegium ausgearbeiteten Kriterien für die Umsetzung
der Lernberatung
- die Einführung des Portfolios
der individuellen Kompetenzen unter Berücksichtigung des Europäischen Sprachenportfolios
- die Genehmigung eigener Landesrichtlinien für die Fächer „Deutsch“, „Italienisch
Zweite Sprache“ und „Englisch“
- die Anwendung im Versuchswege der an die Bedürfnisse der deutschsprachigen
Schule angepassten Entwürfe der Landesrichtlinien für die
Erstellung der personenbezogenen Lernpläne in den anderen Fächern
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