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Staatliches
Rahmengesetz Nr. 59 vom 15. März 1997 |
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Das "Bassanini
- Gesetz"
leitet in
der öffentlichen Verwaltung Italiens einen "Dezentralisierungs-prozess"
ein, in dem Kompetenzen der zentralen und peripheren
Schulverwaltung schrittweise auf die Einzelschule übergehen.
Den einzelnen Schulen wird die Rechtspersönlichkeit
zuerkannt; sie erhalten größere didaktische,
organisatorische, finanzielle und verwaltungsmäßige
Gestaltungsmöglichkeiten. |
Landesgesetz
Nr.12
vom 29.Juni 2000 |
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Das Landesgesetz
zur "Autonomie der Schulen"
passt die
staatlichen Rahmenrichtlinien an die spezifischen schulischen
Gegebenheiten in Südtirol an. Die Einzelschulen
erhalten Rechtspersönlichkeit
und treffen Entscheidungen in den Bereichen der Didaktik
und Organisation sowie in Verwaltung und Finanzen. |
Das neue Bildungs-Leitbild |
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Das neue
Bildungsleitbild
Unter Beteiligung
von ca. 600 Verantwortungsträgern und Vertreterinnen
unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen entstand
in einem fast zweijährigen bildungspolitischen
Dialog das Leitbild für das Bildungswesen in Südtirol.
Es umfasst sieben Leitsätze und
wurde am 11. Mai 2007 der Öffentlichkeit
vorgestellt.
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Landesgesetz
Nr. 5 vom 16. Juli 2008
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Allgemeine Bildungsziele und
Ordnung von Kindergarten und Unterstufe |
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D.LH.
Nr. 10 vom 23.02.2009
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Neue
Richtlinien für den Schulbau
Das Dekret
des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 23. Februar 2009 enthält
die Durchführungsverordnung zum Artikel 10 des
Landesgesetzes Nr. 21 vom 21. Juli 1977, das die "Schulbaurichtlinien"
festlegt.
Es wurde im
Amtsblatt Nr. 15/I-II vom 7.4.2009 auf Seite 7 veröffentlicht.
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