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Gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen

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Staatliches Rahmengesetz Nr. 59 vom 15. März 1997

 

 

Das "Bassanini - Gesetz"

leitet in der öffentlichen Verwaltung Italiens einen "Dezentralisierungs-prozess" ein, in dem Kompetenzen der zentralen und peripheren Schulverwaltung schrittweise auf die Einzelschule übergehen. Den einzelnen Schulen wird die Rechtspersönlichkeit zuerkannt; sie erhalten größere didaktische, organisatorische, finanzielle und verwaltungsmäßige Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Landesgesetz

Nr.12 vom 29.Juni 2000

 

 

Das Landesgesetz zur "Autonomie der Schulen"

passt die staatlichen Rahmenrichtlinien an die spezifischen schulischen Gegebenheiten in Südtirol an. Die Einzelschulen erhalten Rechtspersönlichkeit und treffen Entscheidungen in den Bereichen der Didaktik und Organisation sowie in Verwaltung und Finanzen.

 

Das neue Bildungs-Leitbild

 

 

Das neue Bildungsleitbild

Unter Beteiligung von ca. 600 Verantwortungsträgern und Vertreterinnen unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen entstand in einem fast zweijährigen bildungspolitischen Dialog das Leitbild für das Bildungswesen in Südtirol. Es umfasst sieben Leitsätze und wurde am 11. Mai 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Landesgesetz Nr. 5 vom 16. Juli 2008

 

 

Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe


 

D.LH. Nr. 10 vom 23.02.2009

 

 

Neue Richtlinien für den Schulbau

Das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 23. Februar 2009 enthält die Durchführungsverordnung zum Artikel 10 des Landesgesetzes Nr. 21 vom 21. Juli 1977, das die "Schulbaurichtlinien" festlegt.

Es wurde im Amtsblatt Nr. 15/I-II vom 7.4.2009 auf Seite 7 veröffentlicht.

 

 
         
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Richtlinien für den Schulbau