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Schwankungsmaß und "empirisches Gesetz der Großen Zahlen"

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Normalerweise weicht die statistische Wahrscheinlichkeit leicht von der mathematischen Wahrscheinlichkeit. Dafür hat der deutsche Mathematiker Jakob Bernoulli mit dem sogenannten „Schwankungsmaß“ zum Ausdruck gebracht. Beim Schwankungsmaß wird zwischen „absolutem Schwankungsmaß“ und „relativem Schwankungsmaß“ unterschieden. Wenn Versuchsergebnisse innerhalb dieses „Schwankungsmaßes“ liegen gelten als unauffällig. Alle Versuchsergebnisse die außerhalb dieses „Schwankungsmaßes“ liegen gelten als statistisch auffällig, bei „ Schwankungen“ als stark auffällig und bei 3 „Schwankungen“ sogar als extrem auffällig. Diese Tatsache ist sehr wichtig für die Wahrscheinlichkeitsrechnung und wird im empirischen Gesetz der Großen Zahlen zum Ausdruck gebracht.

Das empirische Gesetz der Großen Zahlen besagt: “Es gibt Ereignisse, deren relative Häufigkeit sich bei sehr vielen Versuchen um einen festen Zahlenwert stabilisiert“. Dies beschreibt eine Gesetzmäßigkeit, welche für einen einzelnen Versuch sinnlos ist, die also nur bei einer großen Anzahl von Versuchen feststellbar ist. Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Versuchsreihe strebt bei zunehmender Versuchsanzahl zur mathematischen Wahrscheinlichkeit.

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